Schwerpunktstudium im Rahmen der neue Studien- und Prüfungsordnung

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Am 01.04.2022 ist die neue Prüfungsordnung (StuPO Jura vom 01.03.2022) in Kraft getreten, die insbesondere für das Schwerpunktbereichsstudium umfassende Neuerungen bereithält und dieses grundlegend umgestaltet. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die neue Prüfungsordnung im Rahmen des Schwerpunktstudiums zusammengestellt:

Für wen gilt die neue Studien- und Prüfungsordnung?

Die neue Studien- und Prüfungsordnung entfaltet grundsätzlich nur Wirkung in die Zukunft, das heißt, dass sie zunächst einmal für die Studierenden gilt, die zum Sommersemester 2022 ihr Studium aufnehmen. Außerdem gilt sie – da die Änderungen im Wesentlichen nur das Schwerpunktbereichsstudium betreffen – für Studierende, die zum Sommersemester 2022 erstmals ihr Schwerpunktbereichsstudium aufnehmen, d.h. ihre erste Schwerpunktbereichsvorlesung besuchen.

Studierende, die zwar schon vor dem Sommersemester 2022 Schwerpunktbereichsveranstaltungen besucht haben, allerdings noch keine Seminararbeit absolviert haben können wählen, ob sie lieber nach der neuen oder nach der alten Studien- und Prüfungsordnung studieren wollen. Die Wahl erfolgt über StudOn: StudOn: Präferierte Prüfungsordnung (Magazin > 2. Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät > 2.1 Rechtswissenschaft > Anmeldung zum Seminar im Schwerpunktbereich > Anmeldung zum Seminar im Schwerpunktbereich > Präferierte Prüfungsordnung) und muss einmalig bis zum 30.09.2022 vorgenommen werden.

Was ändert sich eigentlich im Wesentlichen?

Aus den ursprünglichen 7 möglichen Schwerpunktbereichen werden 11 Schwerpunktbereiche.

Der erforderliche Umfang der im Schwerpunktstudium zu besuchenden Veranstaltungen verkürzt sich von insgesamt 16 SWS auf 14 SWS und die einzelnen Veranstaltungen können vielseitiger kombiniert werden.

Weitere Informationen zum Schwerpunktstudium entnehmen Sie bitte der Broschüre zum Schwerpunktbereich unter:

https://www.jura.rw.fau.de/files/2022/04/broschuere-spb_web_2022.pdf

Was für Konsequenzen hat die Prüfungsordnung?

Im Wesentlichen bestimmt die Prüfungsordnung (neu/alt) welchem Schwerpunkt man zugehörig ist und welche Anforderungen an das Schwerpunktbereichsstudium gestellt werden.

Insbesondere für die Anmeldung zur Juristischen Universitätsprüfung muss der richtige Schwerpunktbereich angegeben werden, sowie die besuchten Veranstaltungen. Diese Angabe bildet die Grundlage für den Prüfungsumfang.

 

Solltet Sie noch weitere Fragen zur neuen Prüfungsordnung und/oder rund um JUP, Seminar und Schwerpunktbereich haben, wenden Sie sich unter str1-jup@fau.de an Frau Alena Gallmetzer.