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Anrechnung von bereits erbrachten Leistungen

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Anrechnung von bereits erbrachten Leistungen

Der Studiengang wird ab dem WS 2018/19 nicht mehr angeboten.  Nur wenn Sie bereits im Studiengang Wirtschaftrecht an der FAU immatrikuliert sind, ist grundsätzlich eine Anrechnung denkbar.

Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen können bei Gleichwertigkeit angerechnet werden. Gleichwertigkeit liegt vor, wenn die Leistungen nach Inhalt, Umfang und Anforderungen denjenigen des Studiums Wirtschaftsrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg im Wesentlichen entsprechen. Um die Anrechnung durchzuführen, stellen Sie bitte binnen einen Jahres ab Studienbeginn einen entsprechenden Antrag.

Bitte lesen Sie zusätzlich die ausführlichen Hinweise zum Anerkennungsprozess in unserem „Leitfaden LL.B. – Wirtschaftsrecht, Anrechnung von Prüfungsleistungen“. Beachten Sie hierzu auch unser Muster zur Anlage I des Anerkennungsantrags.

 

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Fachbereich Rechtswissenschaft

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