SPB 7: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

A.   Worum geht es?

Im Mittelpunkt des Schwerpunktbereichs steht das Arbeitsverhältnis, wie es durch das Arbeitsrecht und auch (als Beschäftigungsverhältnis) durch das Sozialversicherungsrecht geprägt wird. Im Arbeitsrecht baut der Schwerpunktbereich auf der Pflichtveranstaltung Individualarbeitsrecht nach § 18 Abs. 2 Nr. 3 JAPO auf und vertieft die dort erworbenen Kenntnisse, so dass das Arbeitsverhältnis als schuldrechtliches Rechtsverhältnis detailliert verstanden wird. Hinzu kommen die kollektivarbeitsrechtlichen Systeme des Tarif- und des Mitbestimmungsrechts, die das Arbeitsrecht prägen und von größter praktischer Bedeutung sind. Weil das Recht des Arbeitsverhältnisses nicht ohne das Sozialversicherungsrecht vollständig begriffen werden kann, setzt der Schwerpunkt auch einen entsprechenden Akzent in diesem Rechtsgebiet. Das Sozialversicherungsrecht unterscheidet sich zwar systematisch stark vom privatrechtlich geprägten Arbeitsrecht, hängt aber in wesentlichen Bereichen auch eng mit diesem zusammen.

Die vermittelten Kenntnisse haben ersichtlich einen hohen Praxisbezug. Die Berufsfelder, die eine vertiefte Beschäftigung mit dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht voraussetzen, sind mannigfaltig und finden sich in den beratenden Berufen ebenso wie in der Gerichtsbarkeit. Auch jenseits des klassischen juristischen Tätigkeitsspektrums – wie etwa im Bereich der Unternehmensführung – sind sie unabdingbar. Aus der hohen praktischen Bedeutung des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts folgen auch relativ gute Beschäftigungschancen in diesem Bereich – gerade für Juristen und Juristinnen, die zwischen diesen beiden Teilgebieten Verknüpfungen herzustellen vermögen.

Die Veranstaltungen im Kernbereich des Schwerpunktbereichs 7, die die Grundstrukturen des kollektiven Arbeitsrechts vermitteln und das Individualarbeitsrecht vertiefen, knüpfen an die allgemeinen Lehrveranstaltungen zum Bürgerlichen Recht und hier insbesondere zum Individualarbeitsrecht an. Deshalb sind solide Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts, insbesondere der Rechtsgeschäftslehre und des Schuldrechts, sowie gute Kenntnisse des Individualarbeitsrechts für das erfolgreiche Schwerpunktbereichsstudium unabdingbar. Die Veranstaltung “Einführung in das Sozialversicherungsrecht“, die die sozialversicherungsrechtlichen Grundstrukturen vermittelt, baut dabei auf den Kenntnissen des Verfassungsrechts und des allgemeinen Verwaltungsrechts auf, denn das Sozialrecht ist letztlich systematisch öffentlich-rechtlich geprägt.

Im Wahlpflichtbereich erfolgt eine weitergehende Vertiefung, insbesondere im Arbeitsrecht, das etwa in seinen europarechtlichen und auch prozessualen Dimensionen vermittelt wird. Außerdem werden in gesonderten Veranstaltungen aktuelle rechtliche Fragen diskutiert. Auch im Sozialversicherungsrecht werden vertiefende Veranstaltungen angeboten. Praktische Fertigkeiten werden im „Prozessspiel Individualarbeitsrecht“ vermittelt.

Ziel des Schwerpunktbereichsstudiums ist es insgesamt, die Grundstrukturen dieses hoch-praktischen Teilgebiets des Rechts zu vermitteln, zu vertiefen und systematische Verknüpfungen aufzuzeigen. Der Student bzw. die Studentin soll nach Abschluss des Studiums in der Lage sein, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Sachverhalte rechtlich einordnen zu können.

B.  Was wird angeboten?

I.  Kernbereich

Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 8 SWS:

Veranstaltung zum Kollektiven Arbeitsrecht I – Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (2 SWS)

Die Veranstaltung stellt das auf Art. 9 Abs. 3 GG basierende Recht der Koalitionen, das Tarifvertrags- und das Arbeitskampfrecht in seinen Grundstrukturen vor. Bezüge zum Individualarbeitsrecht und zum Recht der Mitbestimmung werden aufgezeigt.

Veranstaltung zum Kollektiven Arbeitsrecht II – betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung (2 SWS)

Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht das mitbestimmungsrechtliche System, bestehend aus Betriebsverfassung und Unternehmensmitbestimmung. Für das (in der Praxis zentrale) Betriebsverfassungsrecht erfolgen Querbezüge zum Individualarbeitsrecht und zum Tarifrecht. Das Recht der Unternehmensmitbestimmung zeigt dessen Verbindung zum (Kapital)Gesellschaftsrecht auf.

Vertiefungsveranstaltung Individualarbeitsrecht (2 SWS)

Die Vorlesung im Individualarbeitsrecht, das Pflichtfach nach § 18 Abs. 2 Nr. 3 JAPO ist, wird anhand von Fällen vertieft, aktuelle Entwicklungen werden aufgezeigt.

Einführung in das Sozialversicherungsrecht (2 SWS)

Das Sozialversicherungsrecht ist die Grundlage für die sozialrechtliche Absicherung der Beschäftigten. In der Vorlesung werden die Grundlagen des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (SGB IV) sowie der Arbeitslosenversicherung (SGB III) und der Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung (SGB V, VI, VII, XI) im Überblick dargestellt. Insbesondere wird auf die Verbindungen sozialversicherungsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Fragen eingegangen.

II.    Wahlpflichtbereich

Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 4 SWS aus folgenden Rechtsgebieten:

Europäisches Arbeitsrecht (2 SWS)

Das deutsche Arbeitsrecht – und hier vor allem das Individualarbeitsrecht – ist ohne seine europarechtlichen Grundlagen nicht zu verstehen. Diese werden zwar in den Pflichtveranstaltungen dargestellt, in einer eigenen Vorlesung gelingt aber ein Gesamtüberblick über das Europäische Arbeitsrecht.

Kolloquium zum Kollektiven Arbeitsrecht (2 SWS)

Fälle insbesondere aus dem Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht werden diskutiert. Ziel ist die Darstellung und Lösung komplexer kollektivarbeitsrechtlicher Sachverhalte.

Kolloquium zum Sozialversicherungsrecht (2 SWS)

Hier werden Fälle aus dem Allgemeinen Teil und den Besonderen Teilen des Sozialversicherungsrechts besprochen. Dies führt zu einem vertieften sozialversicherungsrechtlichen Systemverständnis.

Arbeitsgerichtliches Verfahren (2 SWS)

Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen, aber auch zwischen kollektivarbeitsrechtlichen Akteuren bzw. Akteurinnen sind dem Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen zugeordnet. Die Vorlesung stellt die Grundstrukturen des arbeitsgerichtlichen Verfahrens und dessen Verknüpfungen mit dem Zivilprozessrecht vor.

Prozessspiel Individualarbeitsrecht (2 SWS)

Im Rahmen des Prozessspiels werden individualarbeitsrechtliche Fälle zunächst aus anwaltlicher Sicht aufbereitet. Diese Fälle werden dann – durch die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen – vor einem fiktiven Arbeitsgericht verhandelt. Durchgeführt wird das Prozessspiel von erfahrenen anwaltlichen und richterlichen Praktikern bzw. Praktikerinnen.

Die Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich werden je nach Kapazität angeboten. Weitere inhaltlich einschlägige Veranstaltungen können angeboten werden.

C.  Wer prüft?

Sprecher: N.N.

Regelmäßige Prüfer in der Juristischen Universitätsprüfung: Prof. Dr. Georg Caspers

Diese Prüfer bieten regelmäßig auch die Veranstaltungen im Schwerpunktbereich 7 an, werden aber auch von Lehrbeauftragten unterstützt.