SPB 10: Kriminalwissenschaften

Vorstellung Schwerpunktbereich 10

A.   Worum geht es?

Der Schwerpunktbereich „Kriminalwissenschaften“ erweitert und vertieft die – rechtsdogmatischen und rechtstatsächlichen – Fragestellungen, die im Pflichtstudium in den strafrechtlichen Lehrveranstaltungen behandelt werden. Er eignet sich damit für alle Studierenden, die im Grundstudium besonderes Gefallen am Strafrecht gefunden haben und/oder sich später einmal die Tätigkeit in einem der klassischen juristischen Berufe „Anwaltschaft“ oder „Justiz“ vorstellen könnten, in denen auch strafrechtliche Fragestellungen eine Rolle spielen. Aber auch ein allgemeines Interesse an dem für jede Gesellschaft wichtigen Phänomen der Kriminalität und ihre Bekämpfung kann Motivation sein, diesen Schwerpunkt zu belegen.

Die Kombinationsmöglichkeiten aus dem kriminalwissenschaftlichen Studienangebot sind mit einem „5 aus 9-Modell“ relativ frei, sodass die Vorlesungen stark nach dem Interesse der jeweiligen Studierenden ausgewählt werden können. Eine gewisse Steuerung erfolgt allerdings dadurch, dass bei den Vorlesungen zwischen einem Basisbereich (in dem drei aus fünf Vorlesungen gewählt werden müssen), einem Vertiefungsbereich (in dem zwei aus vier Vorlesungen gewählt werden müssen) und einer sehr frei wählbaren Ergänzungsveranstaltung unterschieden wird. Interessierte Studierende haben darüber hinaus die Möglichkeit, freiwillig – und je nach Verfügbarkeit – an interdisziplinären Ergänzungsveranstaltungen (etwa im Bereich der Forensischen Psychiatrie) teilzunehmen.

Nach gegenwärtigem Stand unterliegt der Schwerpunktbereich 10 (als einziger Schwerpunktbereich) aufgrund der großen Nachfrage einem internen Zulassungsverfahren. Zulassungskriterium ist die Durchschnittsnote aus der besten Abschlussklausur im Fach Strafrecht und der Anfängerhausarbeit (gleichgültig, in welchem Fach sie geschrieben worden ist). Zwar konnten in den letzten Semestern durch zusätzliche Seminarangebote letztlich meistens mehr Bewerber bzw. Bewerberinnen zugelassen werden, als nach der Begrenzungssatzung verpflichtend vorgesehen sind. Gleichwohl lohnt es sich, dieses Zulassungsverfahren (welches im Zusammenhang mit der Anmeldung zu einem Schwerpunktseminar durchgeführt wird) im Blick zu haben und sich bei entsprechendem Interesse an den Kriminalwissenschaften insbesondere um gute Ergebnisse in den strafrechtlichen Abschlussklausuren zu bemühen.

B.  Was wird angeboten?

Die Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts „Kriminalwissenschaften“ ergänzen und vertiefen das strafrechtliche Lehrprogramm im Pflichtstoffbereich. Im Einzelnen ist aus den folgenden Veranstaltungen zu wählen:

I.  Basisbereich

Im sog. Basisbereich sind drei der folgenden fünf Veranstaltungen zu wählen, die für alle Kriminalitätsbereiche von Bedeutung sind:

Übung zum Strafprozessrecht

Diese Veranstaltung baut auf der Pflichtvorlesung Strafprozessrecht auf und vertieft diese ausgewählt, z.B. anhand von Fallbearbeitungen, Befassung mit der aktuellen Rechtsprechung, Praxisveranstaltungen etc.

Übung zum Sanktionenrecht

Die Rechtsfolgen der Straftat (die den Verurteilten bzw. die Verurteilte üblicherweise mehr interessieren dürften als die genaue Subsumtion unter die Tatbestände) bleiben im Pflichtstudium im Wesentlichen ausgespart. Aus diesem Grund werden in dieser Veranstaltung die Grundsätze der Strafzumessung sowie auch das System der alternativ zu den Strafen möglichen Maßregeln der Besserung und Sicherung dargestellt. Insoweit dient die Veranstaltung auch der Vorbereitung auf das spätere Referendariat, in dem die Strafzumessung ein wesentlicher Teil der Strafrechtsausbildung ist.

Vorlesung Kriminologie

Die Kriminologie ist die empirische Wissenschaft vom Phänomen „Kriminalität“. Behandelt werden hier etwa Theorien zur Entstehung von Kriminalität, empirische Befunde zur Kriminalitätslage und zu den Kriminalitätsursachen, die Kriminalprognose, schließlich auch die Situation des Deliktsopfers und die Möglichkeiten der Kriminalitätsverhinderung. Stets besteht ein vorrangiger Bezug zu den Sozial- und Humanwissenschaften.

Vorlesung Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für junge Täter bzw. Täterinnen, d.h. für Jugendliche (14 bis 18 Jahre) sowie partiell auch für Heranwachsende (18 bis 21 Jahre). Für diese gelten zwar die identischen Tatbestände des Besonderen Teils und auch die Lehren des Allgemeinen Teils (z.B. Notwehr, Beihilfe etc.). Allerdings ist für diese jungen Täter bzw. Täterinnen ein gesondertes Rechtsfolgensystem vorgesehen, das dem stärker auf Erziehung ausgelegten Charakter des Jugendstrafrechts gerecht werden soll. Ferner gelten auch im Jugendstrafverfahren zahlreiche Besonderheiten.

Vorlesung Strafvollzugsrecht

Ist es zu einer Verurteilung zu einer vollziehbaren Freiheitsstrafe gekommen, kommt der bzw. die Verurteilte in den Strafvollzug. Hier trifft ihn bzw. sie eine Reihe von Einschränkungen und Pflichten; allerdings hat er bzw. sie natürlich auch Rechte. Die Vorlesung Strafvollzugsrecht befasst sich mit dem Regelungskomplex dieses besonders grundrechtssensiblen Bereichs, gibt aber auch Einblicke in rechtstatsächliche Fragen und Probleme des Strafvollzugs.

II. Vertiefungsbereich

Im sog. „Vertiefungsbereich“ sind zwei der folgenden vier Veranstaltungen zu wählen. Für einschlägig interessierte Studierende besteht hier insbesondere die Möglichkeit auch innerhalb des Schwerpunktbereichs Kriminalwissenschaften einen gewissen internationalen Fokus zu wählen:

Vorlesung Wirtschaftsstrafrecht

In der Vorlesung Wirtschaftsstrafrecht werden Straftaten im Bereich des Wirtschaftslebens (insbesondere solche in, gegen oder aus Unternehmen heraus) behandelt. Aus dem in der Praxis weiten Feld des Wirtschaftsstrafrechts liegt ein klarer Schwerpunkt auf den wirtschaftsrechtlichen Tatbeständen des Strafgesetzbuches (Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten) und den allgemeinen Lehren, sodass enge Bezüge zum Pflichtstoffbereich bestehen.

Vorlesung Medizinstrafrecht

In der Vorlesung Medizinstrafrecht werden Straftaten im Bereich der medizinischen Versorgung behandelt. Themen sind hier etwa Reproduktionsmedizin, Schwangerschaftsabbruch, Selbsttötung und Sterbehilfe, Heileingriff und strafrechtliche Arzthaftung sowie Organtransplantation.

Vorlesung Völkerstrafrecht

Die Vorlesung Völkerstrafrecht beschäftigt sich mit den Straftaten des Völkerrechts und deren Durchsetzung. Im sog. Nürnberger Prozess hat das Völkerstrafrecht seinen Ursprung. Auf diese historischen Fundamente wird nicht zuletzt wegen der regionalen Nähe besonders eingegangen. Einen Schwerpunkt bildet der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag, seine Zuständigkeit und seine Zurechnungslehre. Regelmäßig findet eine Exkursion nach Den Haag statt. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Völkerstrafrecht in Deutschland auf der Grundlage des VStGB und die Verfolgungstätigkeit des Generalbundesanwalts.

Vorlesung Europäisches Strafrecht

Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts will die EU sein. Dazu ist auch eine intensive strafrechtliche Zusammenarbeit erforderlich. In der Vorlesung Europäisches Strafrecht, die auch als Ergänzung zur Pflichtvorlesung Europarecht gesehen werden kann, werden die Bemühungen der EU im Bereich Harmonisierung des Straf- und Strafverfahrensrechts ebenso besprochen wie die strafrechtliche Zusammenarbeit und die Strafverfolgung durch die Europäische Staatsanwaltschaft. In einem abschließenden Blick wird auch auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingegangen.

III. Ergänzungsveranstaltung

Zuletzt müssten die Studierenden eine weitere Vorlesung zu Ergänzung wählen, um auf die vorgeschriebenen 12 SWS zu kommen. Hier besteht maximale Wahlfreiheit, und es kann eine beliebige noch nicht gewählte aus dem Basis- oder dem Ergänzungsbereich gewählt werden. Alternativ kann auch – soweit angeboten – eine im jeweiligen Semester dem Schwerpunktbereich 10 explizit zugewiesene Zusatzveranstaltung (etwa aus Bereichen wie dem Betäubungsmittelstrafrecht, dem Ordnungswidrigkeitenrecht, dem Cyber- und IT-Strafrecht, Vertiefungen im Wirtschaftsstrafrecht oder im Medizinstrafrecht etc.) gewählt werden. Dass solche Veranstaltungen regelmäßig angeboten werden, kann nicht garantiert werden.

C.  Wer prüft?

Sprecher: Prof. Dr. Hans Kudlich, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie

Regelmäßige Prüferinnen und Prüfer in der Juristischen Universitätsprüfung: Prof. Dr. Christian Jäger, Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub, Prof. Dr. Hans Kudlich, Prof. Dr. Christoph Safferling, Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Streng

Diese Prüfer bzw. Prüferinnen bieten regelmäßig auch die Veranstaltungen im Schwerpunktbereich 10 an, werden aber im Einzelfall von Lehrbeauftragten unterstützt.