SPB 8: Grundlagen des Rechts

Vorstellung Schwerpunktbereich 8

A. Worum geht es?

Der Schwerpunktbereich „Grundlagen des Rechts“ verfolgt das Ziel, die schon zum Pflichtfachstoff zählende Ausbildung in den Grundlagenfächern zu erweitern und zu vertiefen. Gerade in Zeiten einer Ausdehnung und Zersplitterung der Rechtsordnung in immer neuen Spezialgebieten und Teildisziplinen, die sich zudem in einem immer schnelleren Wandel befinden, ist es von besonderer Wichtigkeit, den Überblick über die Grundlagen unserer Rechtsordnung zu behalten. Die vertiefte Ausbildung im Grundlagenbereich soll zu einem besseren Verständnis dieser gemeinsamen Grundlagen, des Entwicklungsganges und der inneren Zusammenhänge unserer Rechtsordnung beitragen und somit eine bessere Orientierung auch im geltenden Recht ermöglichen. Außerdem verhilft die vertiefte Auseinandersetzung mit den Grundlagen unserer Rechtsordnung zu einer kritischen Distanz gegenüber den mitunter schnell vergänglichen Gelegenheitsprodukten einer kurzatmigen und detailversessenen Gesetzgebung und erleichtert es, die Grundstrukturen ins Auge zu fassen, das Wesentliche von weniger Wichtigem zu unterscheiden und neue Problemstellungen erfolgreich zu meistern.

Im Schwerpunktbereich „Grundlagen des Rechts“ sind die Lehrveranstaltungen eingeteilt in einen rechtsgeschichtlichen und einen rechtssystematischen Bereich. Die Studierenden haben nach ihrer Wahl teilzunehmen an drei Lehrveranstaltungen aus dem rechtsgeschichtlichen Bereich, darunter eine rechtsgeschichtliche Exegese (Übung), und zwei Lehrveranstaltungen aus dem rechtssystematischen Bereich. Je nach persönlicher Neigung wählen die Studierenden zudem eine weitere Lehrveranstaltung aus dem rechtsgeschichtlichen oder rechtssystematischen Bereich und ein Seminar. In beiden Bereichen können die Studierenden aus einem breiten Angebot unterschiedlicher Lehrveranstaltungen wählen. In allen klassischen juristischen Berufsfeldern (Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft oder Wirtschaft) profitieren die Absolventinnen und Absolventen von einer vertieften Grundlagenausbildung. Sie sind besser in der Lage, die Rolle des Rechts für Gesellschaft, Politik und Wirtschaft einzuschätzen und dementsprechend die eigene spätere gesellschaftliche Rolle und Verantwortung als Juristin oder Jurist zu reflektieren. Außerdem können mit Hilfe der im Schwerpunktbereich vermittelten Kenntnisse auch viele Institute des geltenden Rechts besser verstanden werden.

Vorkenntnisse im rechtshistorischen oder -systematischen Bereich sowie besondere Sprachkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Fremdsprachliche Texte werden in der Regel mit Übersetzung angeboten.

B. Was wird angeboten?

I. Der rechtsgeschichtliche Bereich

Teilzunehmen ist an einer:

Rechtsgeschichtlichen Exegese (Übung)

Die Veranstaltung führt in die exegetische Bearbeitung von Quellentexten aus dem Bereich der Rechtsgeschichte ein. Die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen erlernen das methodische Handwerkszeug zum Verständnis und zur Auslegung von Quellentexten und üben dies durch ein selbständiges Referat an konkreten Texten. Empfohlen wird, diese Veranstaltung möglichst früh im Rahmen des Schwerpunktstudiums zu belegen, um die erlernten methodischen Fähigkeiten in anderen Veranstaltungen einbringen zu können.

Teilzunehmen ist zudem an zwei oder drei der folgenden Lehrveranstaltungen:

Römische Rechtsgeschichte

Das römische Recht hat über die Brücke der sog. „Rezeption“ die kontinentaleuropäischen Privatrechtsordnungen und insbesondere das deutsche BGB entscheidend geprägt. Die Vorlesung beschäftigt sich zunächst mit dem Gegenstand dieser Rezeption, dem Gesetzgebungswerk Justinians aus dem sechsten nachchristlichen Jahrhundert, sowie dem Vorgang der Wiederentdeckung der justinianischen Quellen im Mittelalter und ihrer wissenschaftlichen Bearbeitung bis ins 19. Jahrhundert hin zu der Form, in der sie schließlich Eingang in das BGB gefunden haben. Nach diesem Ausflug in die neuere Privatrechtsgeschichte wird erörtert, was sich römische Juristen unter „Recht“ und „Gerechtigkeit“ vorgestellt haben. Weiter soll der verfassungsmäßige Rahmen untersucht werden, innerhalb dessen sich eine so wirkungsmächtige und lange nachwirkende Privatrechtsordnung entwickeln konnte. Dabei wird auch auf die römische Rechtswissenschaft und ihre Protagonisten eingegangen werden. Schließlich wird der römische Zivilprozess dargestellt.

Römisches Privatrecht

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch beruht bekanntermaßen auf dem römischen Recht, vor allem im Schuldrecht, im Mobiliarsachenrecht und Erbrecht. So sind nicht nur die wesentlichen Prinzipien des Privatrechts wie etwa die Grundsätze von Treu und Glauben, der Privatautonomie oder des Vertrauensschutzes und die privatrechtlichen Institute Schöpfungen der römischen Jurisprudenz, sondern es lassen sich auch unzählige Details der gesetzlichen Regelung auf römische Rechtstexte zurückführen. Freilich kodifiziert das BGB das römische Recht in der Form, wie es Ende des 19. Jh. an den Universitäten wissenschaftlich gelehrt wurde. Die Vorlesung beschäftigt sich mit der Herkunft dieser Rechtsfiguren, die anhand von konkreten Falllösungen entwickelt wurden und wegen ihrer Überzeugungskraft gleichsam überzeitliche Gültigkeit besitzen. Hierzu werden ausgewählte römische Rechtstexte – die den Studierenden samt Übersetzung zur Verfügung gestellt werden – interpretiert.

Antike Rechtsgeschichte

Die Vorlesung will die Rechtsordnungen des Altertums, die sich im Umkreis des Mittelmeers entwickelt haben, die Bedingungen und Voraussetzungen ihrer Erforschung darstellen. Beginnend mit den ältesten rechtlichen Schriftdenkmälern, den Keilschriftrechten des Zweistromlandes, soll ein Bogen über Ägypten hin zu den Rechten des archaischen und klassischen Griechenlands sowie zum jüdischen Recht gezogen werden. Einen weiteren Schwerpunkt werden die Wechselwirkungen zwischen dem Recht des römischen Kaiserreichs und den provinzialen Gewohnheiten bilden.

Deutsche Rechtsgeschichte

Die Vorlesung bietet eine Einführung in die Deutsche Rechtsgeschichte (Zivilrecht und Strafrecht) vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Behandelt werden die wichtigsten Rechtsquellen der jeweiligen Epoche, die Entwicklung der Rechtswissenschaft und an ausgewählten repräsentativen Beispielen die Ausformung einzelner Rechtsgebiete und Rechtsinstitute.

Europäische Privatrechtsgeschichte der Neuzeit

Die Vorlesung bietet eine Einführung in die europäische Privatrechtsgeschichte der Neuzeit. Behandelt werden im Überblick das gemeinsame römische Erbe der kontinentaleuropäischen Privatrechtssysteme, der englische Sonderweg, Entwicklungstendenzen in einzelnen Privatrechtsbereichen in den jeweiligen Epochen und die wichtigsten europäischen Zivilgesetzbücher.

Deutsche Verfassungsgeschichte der Neuzeit

Die Vorlesung führt in die historische Entwicklung von Staat und Verfassung in Deutschland seit dem 16. Jahrhundert ein. Schwerpunkte werden bei der Verfassungsgeschichte des konfessionellen Zeitalters und des 19. Jahrhunderts gesetzt.

Verwaltungsgeschichte

Die Vorlesung knüpft an die Vorlesung „Deutsche Verfassungsgeschichte der Neuzeit“ an und vertieft diese.

II. Der rechtssystematische Bereich

Teilzunehmen ist an zwei oder drei der folgenden Lehrveranstaltungen:

Rechtsphilosophie I (Einführung)

Die Vorlesung stellt drei praktische Fragen in den Mittelpunkt: (1) Warum ist das Recht für die Einzelnen bzw. die Einzelne verbindlich?, (2) Gelten Gesetze, die ungerecht sind? und (3) Setzen Richter bzw. Richterinnen Recht? Um diese Fragen beantworten zu können, werden klassische Theorien des Begriffs und der Legitimität des Rechts vorgestellt und diskutiert. Außerdem werden wichtige Grundbegriffe wie Rechtsnorm, subjektives Recht, Moral und Gerechtigkeit erörtert.

Rechtsphilosophie II (Vertiefung)

Ziel ist die vertiefte rechtsphilosophische Auseinandersetzung mit Grundproblemen des Rechts, wie dem Begriff des Rechts, der Rechtsgeltung, dem Verhältnis von Recht und Moral, dem Streit um Rechtspositivismus und Naturrecht, der Struktur von Rechtssystemen und Rechtsnormen, der Abwägung als Methode rationaler Normbegründung und Konfliktentscheidung im Recht, sowie der Begründung und Interpretation von Grundprinzipien des Rechts wie Autonomie, Menschenwürde, Gleichheit und Gerechtigkeit. Die Veranstaltung soll in den Stand der Forschung einführen und offene Fragen aufzeigen. Sie soll auch zeigen, wie die Lösung mancher zentralen juristischen Probleme von rechtsphilosophischen Voraussetzungen abhängt, so dass ihre wissenschaftliche Behandlung eine Auseinandersetzung mit rechtsphilosophischen Theorien erfordert.

Rechtstheorie und juristische Methodenlehre

Ziel ist die Einführung in Grundbegriffe des Rechts und in die juristische Methodenlehre. In rechtstheoretischer Hinsicht geht es um Rechtsbegriff, Elemente und Struktur des Rechtssystems, Rechtsquellenlehre. In methodischer Hinsicht sollen die Methoden der Gesetzesauslegung sowie der Rechtsfortbildung behandelt werden sowie auf die Fragen der Zulässigkeit und Grenzen von Rechtsfortbildungen eingegangen werden.

Logik für Juristen

Die Veranstaltung richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaft, aber auch an andere an logischen Problemen im Bereich der juristischen und der allgemeinen praktischen Argumentation Interessierte. Es sollen nach einer Einführung in Relevanz und Nutzen der Logik für die Rechtswissenschaft juristische oder allgemein praktische Probleme mit Mitteln der Logik analysiert werden. Zu diesem Zweck soll in die Grundlagen der Aussagen- und Prädikatenlogik, der Modallogik und insbesondere der deontischen Logik eingeführt werden. Diese logischen Instrumente sollen auch für die Behandlung rechtswissenschaftlicher Probleme fruchtbar gemacht werden. Allerdings geht der Einsatz formaler Logik über die gewöhnliche juristische Arbeit hinaus und dient dem Erwerb wissenschaftlicher Kompetenzen, die nicht unmittelbar im juristischen Gutachten Anwendung finden.

Allgemeine Staatslehre / Staat – Verfassung – Menschenrechte

Die Vorlesung behandelt die moderne Verfassungsstaatlichkeit in ihrer nationalen und ihrer internationalen Dimension. Sie führt in das klassische historische Staatsdenken ein und zeigt, wie politische Herrschaft im Zuge der Aufklärung zunehmend mit der Gewährleistung individueller und politischer Autonomie verknüpft wurde. Dabei spielt die Idee, politische Herrschaft durch Verfassungen zu begründen und zu begrenzen, eine zentrale Rolle. Es werden die wichtigsten verfassungsrechtlichen Prinzipien vorgestellt (Grundrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Verfassungsgerichtsbarkeit). Die völkerrechtliche Bindung der Staatsgewalt an Menschenrechte kennzeichnet die Entwicklung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Insbesondere im globalen Zusammenhang sind damit neue Herausforderungen verbunden, die Kernkonzepte des staatsrechtlichen Denkens wie etwa Souveränität verändern. Diese Herausforderungen und Transformationen werden abschließend behandelt.

Kirchenrecht

In der Vorlesung wird eine Einführung in das Kirchenrecht vor dem Hintergrund seiner geschichtlichen und theologischen Voraussetzungen gegeben. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem evangelischen Kirchenrecht. Das katholische Kirchenrecht wird zum Vergleich herangezogen. Die Lehrveranstaltung ist besonders auf den Dialog zwischen Juristen bzw. Juristinnen und Theologen bzw. Theologinnen ausgelegt.

Staatskirchenrecht

Das Verhältnis des Staates zu den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften ist in immer neuen Problemfeldern und -gestaltungen Gegenstand einer breiten öffentlichen Diskussion. In der jüngeren Vergangenheit sollen hier nur die Debatte um die Integration des Islam, das Kopftuch oder den religiösen Bezug der EU-Verfassung als Beispiele genannt werden. Jede staatskirchenrechtliche Ordnung sieht sich vor die Aufgabe gestellt, das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften von ihrem Wesen und ihren Aufgaben mit den Lebensinteressen einer sich zunehmend pluralisierenden Gesellschaft zu einem Ausgleich zu bringen. In der Vorlesung werden verschiedene staatskirchenrechtliche Ordnungsmodelle diskutiert, die historische Entwicklung des Staatskirchenrechts sowie Grundlagen der religionsrechtlichen Ordnung des Grundgesetzes behandelt. Schließlich werden Einzelfragen besprochen, etwa Staat und Kirche/Religionsgemeinschaften im Bildungswesen, Theologische Fakultäten, Auswirkungen der europäischen Integration etc.

Rechtssoziologie

Ziel ist die Einführung in Grundprobleme und Grundpositionen der Rechtssoziologie. Rechtssoziologie wird zunächst als empirisch-deskriptive Theorie des Rechts verstanden, die das Recht als soziales Phänomen untersucht. Sie nimmt damit eine andere Perspektive ein als Rechtsdogmatik, Rechtsphilosophie oder Rechtstheorie. Die Rechtssoziologie kann ferner kritische Ansätze zum geltenden Recht oder der herrschenden Rechtswissenschaft entwickeln, sowohl in wissenschaftstheoretischer wie in gesellschaftstheoretischer Richtung. In der Veranstaltung sollen Klassiker der Rechtssoziologie behandelt werden, verschiedene Richtungen der Rechtssoziologie vorgestellt werden und die Relevanz rechtssoziologischer Forschungen für andere Bereiche der Rechtswissenschaft diskutiert werden.

Weitere belegbare Lehrveranstaltungen

Rechtsvergleichung, Vertiefung in einem ausländischen Recht (zum Beispiel Einführung in das französische Recht oder Einführung in das islamische Recht), Einführung in die Rechtsökonomik sowie weitere für den Schwerpunktbereich 8 ausgewiesene Lehrveranstaltungen.

C. Wer prüft?

Sprecher: Prof. Dr. Bernd Mertens, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte

Regelmäßige Prüfer in der Juristischen Universitätsprüfung: Prof. Dr. Andreas Funke, Prof. Dr. Bernd Mertens, Prof. Dr. Jan-Reinard Sieckmann, Prof. Dr. Hans-Dieter Spengler, Prof. Dr. Heinrich de Wall