SPB 6: Internationales Privatrecht

A.   Worum geht es?

Lebenssachverhalte mit grenzüberschreitenden Bezügen zählen zum juristischen Alltag. Nach welchen Regeln werden Leistungsstörungen im deutsch-türkischen Warenverkehr behandelt? Was sollte man beim Vertragsschluss mit einem Abnehmer bzw. einer Abnehmerin in Brasilien bedenken? Wie werden Verkehrsunfälle im Ausland abgewickelt? Wie haftet ein französischer Unternehmer bzw. eine französische Unternehmerin für Schäden, die ein Angestellter bzw. eine Angestellte zu verantworten hat? Was geschieht, wenn ein in Deutschland zur Sicherung übereigneter Lkw nach Österreich fährt, was, wenn dort Schäden repariert werden müssen? Welches Recht entscheidet über die Eheschließung oder Ehescheidung eines deutsch-iranischen Ehepaars? Wer erbt nach welchem Recht das Immobilienvermögen eines bzw. einer in Deutschland verstorbenen Briten bzw. Britin? Kann eine spanische Gesellschaft ihren Sitz problemlos nach Italien verlagern? Ist es möglich, Auslandsvermögen der Russischen Föderation für Schadensersatzansprüche heranzuziehen? Kann man als Deutscher bzw. Deutsche in New York auf Schadensersatz verklagt werden, und wird ein dort ergangenes Urteil in Deutschland anerkannt?

Dies sind nur typische Beispiele für Fragestellungen, die im Zentrum des SPB 6 stehen. Der SPB beruht auf drei wesentlichen Säulen: Das Internationale Privatrecht (IPR) als Kernmaterie bestimmt darüber, welches Recht in welcher Weise auf Sachverhalte mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Bei der erforderlichen Anwendung ausländischen Rechts muss dessen Inhalt zutreffend erfasst werden. Dabei wird ein methodisch solider und inhaltlich verständiger Vergleich mit den inländischen Rechtsinstituten nötig (Rechtsvergleichung).

Die Regelungen des IPR stehen in engem Bezug zu europarechtlichen Vorgaben und völkerrechtlichen Verpflichtungen. Kann man etwa Schadensersatzansprüche gegen deutsche Unternehmen wegen ausbeuterischer Produktionsbedingungen in Lieferketten verlangen? Wie wirken Grund- und Menschenrechte auf private internationale Rechtsbeziehungen ein? Wie sind grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen rechtlich eingebettet? Und nicht zuletzt: Wie kann man seine Rechte in Rechtssachen mit Auslandsbezug durchsetzen?

Mit erfolgreichem Abschluss des SPB lassen sich all diese Fragen beantworten, eingebettet in ein solides Verständnis grundlegender Zusammenhänge des internationalen Rechtsverkehrs im privatrechtlichen Bereich und mit Grundlagenkenntnissen in rechtsvergleichenden Methoden und Inhalten, im Schwerpunkt mit Blick auf das französische und englische Recht. Damit eröffnen sich auch neue Sichten auf das schon vertraute deutsche Recht.

B.  Was wird angeboten?

I.  Basisbereich

Internationales Privatrecht I (2 SWS)

Die Veranstaltung führt in die Grundlagen der Rechtsanwendung bei grenzüberschreitenden privatrechtlichen Sachverhalten ein. Probleme des allgemeinen und des besonderen Teils des IPR werden anhand charakteristischer Fälle aufeinander bezogen behandelt. In der Vorlesung IPR I werden im Schwerpunkt Grundfragen grenzüberschreitender Rechtsanwendung und Sachverhalte aus dem Bereich des vertraglichen und außervertraglichen Schuldrechts, des Sachenrechts und des Gesellschaftsrechts behandelt.

Internationales Privatrecht II (2 SWS)

In der Vorlesung IPR II werden im Schwerpunkt die Bereiche des internationalen Familien- und Erbrechts sowie Grundzüge des internationalen Zivilverfahrensrechts ebenso wie Grundzüge des internationalen öffentlichen Rechts behandelt.

Veranstaltung zur Rechtsvergleichung (2 SWS)

In der Veranstaltung werden die Anwendungsfälle und Methoden der Rechtsvergleichung behandelt. Exemplarisch werden die Ordnungsaufgaben des Bürgerlichen Rechts beim Abschluss und bei der Abwicklung von Verträgen, der Einbeziehung Dritter, des außervertraglichen Schuldrechts und des Mobiliarsachenrechts im Vergleich zwischen dem deutschen, französischen und englischen Recht aufgearbeitet.

II.    Vertiefungsbereich

Internationales Zivilverfahrensrecht (2 SWS)

Die Veranstaltung behandelt sowohl die international-zivilverfahrensrechtlichen Aspekte des Erkenntnisverfahrens als auch die Voraussetzungen und Probleme grenzüberschreitender Zwangsvollstreckungen. Die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen werden befähigt, grenzüberschreitende Rechtsfälle in verfahrensrechtlicher Sicht zu bewältigen.

Europäische Grundrechte (Europarecht III) (2 SWS)

Die Veranstaltung behandelt die Grundlagen des europäischen Grundrechtsschutzes und legt einen besonderen Fokus auf das dynamische Zusammenspiel zwischen nationalen Grundrechten, EU-Grundrechten und EMRK. Dabei geht es insbesondere auch darum, spezifische Gehalte des europäischen Grundrechtsschutzes jenseits der mitgliedstaatlichen Verfassungen herauszuarbeiten und einen Vergleich zwischen EMRK und EU-Grundrechtecharta anzustellen. Besonderheiten des europäischen Grundrechtsschutzes werden durch punktuelle Gegenüberstellungen mit außereuropäischen Systemen (Bsp. afrikanischer, interamerikanischer Menschenrechtsschutz) und universellen Mechanismen des Menschenrechtsschutzes (Bsp. UN-Pakte) herausgearbeitet.

International Economic Law (2 SWS)

Die völkerrechtlichen Grundlagen des internationalen Handels und des Schutzes ausländischer Investitionen sind Gegenstand dieser auf Englisch angebotenen Vorlesung. Es geht einerseits um das Recht der Welthandelsorganisation (WTO) und bilateraler Freihandelsabkommen und andererseits um internationale Investitionsschutzverträge. Ergänzend wird das diesen völkerrechtlichen Materien entsprechende Außenwirtschaftsrecht der EU (Gemeinsame Handelspolitik) behandelt.

Völkerrecht I (2 SWS)

Die Vorlesung führt in das Allgemeine Völkerrecht ein und zeigt dessen Bezüge zum Staats- und Europarecht auf. Sie legt die notwendigen Grundlagen für das dogmatische Verständnis des internationalen Menschenrechtsschutzes, der auf völkerrechtliche Formen und Verfahren (Verträge, Durchsetzungsmechanismen, Gerichtsbarkeit etc.) zurückgreift. Inhaltlich werden die Grundlagen der Völkerrechtssubjekte, der Rechtsquellen des Völkerrechts sowie der Streitbeilegung im Völkerrecht behandelt. Anhand des Rechts der internationalen Friedenssicherung im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen werden die Grundlagen exemplarisch vertieft.

Völkerrecht II (2 SWS)

In der Vorlesung werden ausgewählte Materien des Völkerrechts vertieft. Dazu zählen insbesondere das Recht der internationalen Friedenssicherung, einschließlich des humanitären Kriegsrechts und der Rechtsprobleme der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, und das Völkerstrafrecht. Daneben werden weitere Bereiche wie z.B. Grundzüge des Umweltvölker- oder des Seerechts besprochen.

Einführung in die CISG und das internationale Vertragsrecht (2 SWS)

Die Veranstaltung beschäftigt sich mit dem internationalen Vertragsrecht im Wirtschaftsverkehr zwischen Unternehmen. Dabei werden verschiedene Vertragstypen und deren Charakteristika dargestellt und diese in den internationalen Kontext und die Vorschriften zum internationalen Privatrecht eingeordnet. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung liegt dabei auch im Bereich des CISG. Daneben werden aktuelle rechtliche Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene, so z.B. die Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes überblicksartig mit dargestellt.

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit (2 SWS)

Die Veranstaltung dient als Einstieg in den Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und ordnet diese zunächst in den Kontext der verschiedenen Streitbeilegungsformen ein. Darüber hinaus wird ein Überblick über die verschiedenen Arten von Schiedsverfahren und deren Besonderheiten gegeben und es wird der Ablauf eines Schiedsverfahrens praxisnah anhand entsprechender Dokumente aus der Praxis exemplarisch durchgesprochen.

Islamisches Recht I (2 SWS)

Die Vorlesung Islamisches Recht I führt in die Grundlagen der Materie ein. Sie befasst sich mit der Entstehung des islamischen Rechts im Hinblick auf Institutionenbildung und Rechtsquellenlehre. Sodann werden die wichtigsten Bereiche des traditionell islamischen Rechts (Ehe-, Familien- und Erbrecht, Vertrags- und Wirtschaftsrecht, Straf- und Deliktsrecht, Vorformen von Staats- und Verwaltungsrecht) behandelt. Abgedeckt wird der Zeitraum vom 7. bis zum 19. Jahrhundert. Die anschließende Reformperiode und ihre Auswirkungen bis in die Gegenwart schließt sich in der Vorlesung Islamisches Recht II an.

Islamisches Recht II (2 SWS)

Die Vorlesung baut auf die Einführung in das Islamische Recht I auf. Sie behandelt Methoden und Auswirkungen der umfangreichen Reformen seit dem 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart hinein. Die Rechtsbereiche, in denen sich islamrechtliche Normen erhalten haben, werden zudem inhaltlich erläutert. Auch Grundfragen der Anwendung Islamischer Normen in Europa werden angesprochen.

Islam und Recht in Europa (2 SWS)

Die Vorlesung behandelt im Schwerpunkt die vielfältigen Berührungspunkte zwischen islamischer Normativität und europäischen Rechtsordnungen. Hierbei geht es zum einen um die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Grenzen der Religionsfreiheit in Europa. Zugleich geht es um mögliche Konflikte zwischen unterschiedlichen Menschenrechten, insbesondere im Hinblick auf die negative Religionsfreiheit, Gleichberechtigung der Geschlechter, Meinungsfreiheit und Religionskritik bis hin zu religiös begründeten Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit (z.B. Beschneidung von Knaben). Im Bereich des Privatrechts geht es vor allem um die Anwendung islamrechtlich geprägter Vorschriften im Bereich internationalen Privatrechts und ihrer Begrenzung durch den ordre public. Zugleich wird die mittelbare Wirkung der Religionsfreiheit in ausgewählten Bereichen des Privatrechts (Arbeitsrecht, Mietrecht, sonstiges Vertragsrecht) angesprochen.

C.  Wer prüft?

Sprecher: Prof. Dr. Mathias Rohe, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung

Regelmäßige Prüfer in der Juristischen Universitätsprüfung: Prof. Dr. Mathias Rohe, Prof. Dr. Robert Sieghörtner, Prof. Dr. Eric Wagner