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Weitere Informationen

  • Modulhandbuch Öffentliches Recht vor WiSe 16/17
  • Modulhandbuch Öffentliches Recht ab WiSe 16/17
  • Modulhandbücher Politikwissenschaft

Das Studium des Öffentlichen Rechts als Zweitfach ist auf sechs Semester angelegt. Die ersten zwei bis drei Semester dienen der Vermittlung der Grundlagen des Studiums und schließen mit der Grundlagen- und Orientierungsprüfung ab. Während dieser Phase werden juristische Methodik und Grundlagen sowie das Staatsrecht und allgemeine Verwaltungsrecht gelehrt. Darauf aufbauend können die Studierenden sich neben verpflichtenden Einführungen in beide Bereiche zwischen einer Vertiefung entweder im besonderen Verwaltungsrecht oder im Europa- und Völkerrecht entscheiden und so bereits einen Schwerpunkt setzen, der dann im Berufsleben oder (Master-)Studium weitergeführt werden kann.

Öffentliches Recht kann nur gemeinsam mit Politikwissenschaft als Erstfach studiert werden, andere Kombinationen sind nicht möglich. Die Bachelorarbeit ist zwingend in Politikwissenschaft zu schreiben. Weitere Informationen bietet die Internetpräsenz des Instituts für Politische Wissenschaft.

Der Studiengang Öffentliches Recht als Zweitfach ist zur Zeit nicht zulassungsbeschränkt. Ein Beginn ist nur zum Wintersemester möglich. Weitere Informationen zum Immatrikulationsverfahren erteilt die Zentrale Universitätsverwaltung. Wenn Sie bereits ein fachverwandtes Studium absolviert haben, ist möglicherweise eine Anrechnung von Leistungen und ein Quereinstieg in ein höheres Semester möglich. Bei einem Wechsel aus oder zum Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft werden die Leistungen anerkannt. Weitere Auskünfte hierzu erteilen die Studiengangsverantwortlichen.

Im Zweitfach sind Veranstaltungen im Umfang von 70 ECTS zu absolvieren. Die einzelnen Module schließen jeweils mit einer zweistündigen Klausur ab, deren Noten in die Gesamtnote der Bachelorprüfung eingehen. Der detaillierte Studienverlaufsplan findet sich im Anhang zur Prüfungsordnung. Informationen zu den einzelnen Modulen können dem Modulhandbuch entnommen werden. Die folgenden Module und Veranstaltungen sind im Laufe des Bachelorstudiums im Öffentlichen Recht zu belegen:
Semester* Modulbezeichnung Lehrveranstaltungen ECTS
 1.  Einführungsmodul Vorlesung Einführung in die Rechtswissenschaften für Nebenfachstudierende  5
 1./2.  Grundlagenmodul** Vorlesung in einem Grundlagenfach nach Wahl  5
  1.   Staatsorganisationsrecht Vorlesung Staatsorganisationsrecht   10
Propädeutische Übung Staatsorganisationsrecht
  2.   Grundrechte Vorlesung Grundrechte   10
Propädeutische Übung Grundrechte
  3.   Allgemeine Grundlagen des Verwaltungsrechts Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht  10
Propädeutische Übung Allgemeines Verwaltungsrecht
  4.   Verwaltungsrecht I Vorlesung Sicherheits- und Polizeirecht   10
Vorlesung Verwaltungsprozessrecht
  5. Europa- und Völkerrecht I Vorlesung Europarecht I   10
Vorlesung Völkerrecht I
 6.   Europa- und Völkerrecht II*** Vorlesung Europarecht II   10
Vorlesung Völkerrecht II
 6.   Verwaltungsrecht II*** Vorlesung Kommunalrecht   10
Vorlesung Umweltrecht

* Bei den angegebenen Semestern handelt es sich um Empfehlungen.
** Grundsätzlich stehen folgende Veranstaltungen je nach Angebot zur Wahl: Rechtsphilosophie I (Einführung), Allgemeine Staatslehre, Rechtssoziologie, Methodenlehre, Rechtstheorie, Einführung in die Rechtsökonomik, Logik für Juristen, Römische Rechtsgeschichte, Römisches Privatrecht, rechtshistorische Exegese sowie Verfassungsgeschichte der Neuzeit. Weitere Veranstaltungen können ggf. nach Rücksprache mit den verantwortlichen Dozierenden und den Studienfachverantwortlichen gewählt werden.

*** Es muss entweder das Modul „Europa- und Völkerrecht II“ oder das Modul „Verwaltungsrecht II“ besucht werden.

Die ersten beiden Semester des Bachelor-Studiums bilden die so genannte Assessmentphase. Diese wird mit der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) abgeschlossen. Die GOP ist gem. § 6 der FPO ÖR i.V.m. § 30 der ABMStPO/Phil keine eigene Prüfung, sondern setzt das Erreichen von 20 ECTS voraus. Diese setzen sich zusammen aus drei Modulen: Dem Einführungsmodul, dem Grundlagenmodul und entweder dem Modul Staatsorganisationsrecht oder dem Modul Grundrechte. Bis Studienbeginn 2015/16 konnte das Modul Grundrechte nicht als Teil der GOP gewählt werden.

Der Regeltermin der GOP ist das Ende des zweiten Semesters, wobei eine Überschreitungsfrist von einem Semester durch die Prüfungsordnung ermöglicht wird, § 10 Abs. 1 S. 4 ABMStPO/Phil. Die Prüfungen der GOP dürfen – im Gegensatz zu den anderen Klausuren, in denen zwei Wiederholungsversuche erlaubt sind – nur einmal wiederholt werden, § 34 Abs. 1 S. 1 ABMStPO/Phil. Bei Vorliegen wichtiger Gründe ist ein Antrag auf Verlängerung der Frist möglich, § 10 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 S. 5. ABMStPO/Phil.

Die Vorgaben für die zu erbringenden Leistungsnachweise im Bereich der Schlüsselqualifikationen richten sich nach der Prüfungsordnung des Erstfaches, also Politikwissenschaft. Weitere Informationen finden Sie daher am Institut für Politische Wissenschaft. Am Fachbereich Rechtswissenschaft werden durch das Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis Schlüsselqualifikationsseminare z.B. zu Mediation, Rhetorik und Verhandlungslehre angeboten, welche auch den Bachelorstudierenden offen stehen.

Weiterführende Informationen zu Schlüsselqualifikationskursen erteilt das Informations- und Beratungszentrum für Studiengestaltung und Career Service (IBZ), s. Infoblatt Schlüsselqualifikationen.

Studierende, die während des Studiums Auslandserfahrungen sammeln möchten, können die Austauschprogramme sowohl des Fachbereichs Rechtswissenschaft als auch des Instituts für Politische Wissenschaft wahrnehmen. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Absolvierung eines Auslandspraktikums.

Auch die Teilnahme an der weltweit größten UN-Simulation in New York (NMUN) und an mehreren Moot Courts steht den Studierenden offen und kann wertvolle fachliche und persönliche Erfahrungen vermitteln. Diese können unter Umständen auch im Bereich der Schlüsselqualifikationen verwertet werden.

Auch eine Kombination verschiedener Auslandsaufenthalte, sei es Studium plus Praktikum oder mehrere Studienaufenthalte in unterschiedlichen Ländern, ist ggf. möglich. Für weitere Informationen können Sie sich gerne bei der Internationalisierungskoordinatorin des Fachbereichs Rechtswissenschaft sowie im Referat für Internationale Angelegenheiten der Universität beraten lassen.

Die Prüfungsordnung ist die maßgebliche Grundlage des Studiums. Studierende des Öffentlichen Rechts als Zweitfach müssen dabei sowohl die „Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Öffentliches Recht als Zweitfach im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang mit Politikwissenschaft an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg“ als auch die „Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg (ABMStPO/Phil)“ beachten. Beide sind auf den Internetseiten des Prüfungsamtes verfügbar.
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Fachbereich Rechtswissenschaft

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