Vorstellung Schwerpunktbereich 4
A. Worum geht es?
Der Schwerpunkt 4 basiert auf zwei Säulen: dem Recht des Geistigen Eigentums und dem Wettbewerbsrecht. Ersteres besteht im Kern aus dem Patentrecht, dem Markenrecht, dem Designrecht und dem Urheberrecht. Letzteres umfasst das Kartellrecht und das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb.
Der Schwerpunkt richtet sich an Studierende mit ausgeprägtem Interesse für wirtschaftsrechtliche Fragen. Der Schutz immaterieller Güter ist ein wichtiger Baustein der Wissensgesellschaft. Speziell über das Patentrecht werden Anreize zu Investitionen in Forschung und Entwicklung gegeben. Das äußere Erscheinungsbild beispielsweise von Fahrzeugteilen oder Handtaschen kann über das Designrecht immaterialgüterrechtlichen Schutz erfahren. Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, aber auch Computerprogramme oder Datenbanken werden vom Urheberrecht adressiert. Das Urheberrecht will dabei nicht nur für eine faire Beteiligung von Kreativen sorgen, sondern erweist sich als das zentrale Recht der Kulturindustrie. Das Markenrecht dient primär der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen unterschiedlicher Unternehmen. Es erkennt aber auch an, dass bekannte Marken einen Wert an sich verkörpern.
Sowohl das Kartellrecht als auch das Lauterkeitsrecht befassen sich mit den „Spielregeln“ auf Märkten. Das Kartellrecht will – beispielsweise durch Kartellverbote – dafür sorgen, dass überhaupt Wettbewerb besteht. Das Lauterkeitsrecht wendet sich gegen unlautere Verhaltensweisen im Wettbewerb. Beide Rechtsgebiete leisten einen wichtigen Beitrag zur Regulierung der Digitalgesellschaft. Für Internetsachverhalte kommt es freilich vielfach auch auf das Markenrecht (z. B. moderne Werbemethoden wie das „keyword advertising“) oder das Urheberrecht an (z. B. Upload-Plattformen).
Die Spezialisierung im Recht des Geistigen Eigentums und im Wettbewerbsrecht eröffnet vielfältige Berufschancen. Unter anderem in größeren Wirtschaftskanzleien wird entsprechendes Wissen ebenso nachgefragt wie in Rechtsabteilungen von Unternehmen. Sowohl das Recht des Geistigen Eigentums als auch das Wettbewerbsrecht haben auf internationaler, vor allem europäischer Ebene eine weitreichende Harmonisierung erfahren. Dieser transnationale Kontext bietet ebenfalls Perspektiven für traditionell am nationalen Recht geschulte Juristen bzw. Juristinnen.
Der Schwerpunktbereich erfordert die Bereitschaft, sich in komplett neue Rechtsgebiete einzuarbeiten. Dabei bietet sich die Chance, bis dato weitgehend unbekannte Regelungsstrukturen kennenzulernen. Dessen ungeachtet kann umgekehrt neu erworbenes Grundlagenwissen beispielsweise rund um „Lizenzen“ oder die urheberrechtliche Schrankendogmatik das Verständnis des bürgerlichen Rechts befruchten. Da in allen Rechtsgebieten Präzedenzfällen maßgebliche Bedeutung zukommt („case law“), bereichert das Studium des Rechts des Geistigen Eigentums und des Wettbewerbsrechts auch das Methodenverständnis. Affinität für Kunst und Musik sowie das Interesse an technischen Entwicklungen wird im Schwerpunktbereich ebenso bedient wie das Verständnis ökonomischer Zusammenhänge.
Alle im Schwerpunktbereich Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht angebotenen Lehrveranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen. Es bestehen keine Wahlmöglichkeiten.
B. Was wird angeboten?
Im Einzelnen sind folgende Lehrveranstaltungen zu belegen:
Urheberrecht
Neben der Vermittlung eines Grundverständnisses für den urheberrechtlichen Schutz immaterieller Güter werden in der Vorlesung Urheberrecht vor allem der Werkbegriff, die Verwertungsrechte und die Schranken des Urheberrechts vertieft. Unter welchen Voraussetzungen genießen beispielsweise Bilder oder Musik Schutz? Verletzt der „Upload“ eines Videos auf eine Online-Plattform das Urheberrecht? Inwieweit dürfen fremde Texte zum Zwecke des Zitats oder der Berichterstattung verwendet werden? Ein spezielles Augenmerk liegt auch auf der Frage der Durchsetzung des Urheberrechts. Eingegangen wird u. a. auf „Abmahnungen“ als Mittel außergerichtlicher Rechtsdurchsetzung. Daneben werden die verwandten Schutzrechte (z. B. Leistungsschutzrecht für Presseverleger bzw. Presseverlegerinnen oder zugunsten des Datenbankherstellers bzw. der Datenbankherstellerin) besprochen. Grundkenntnisse im Urhebervertragsrecht werden ebenso vermittelt wie die internationalen Grundlagen des Urheberrechts. Nicht zuletzt sind spezielle Fragen des Softwareurheberrechts oder Probleme des Internetrechts wie beispielsweise die Haftung von Online-Plattformen oder die Zulässigkeit von Verlinkungen Gegenstand der Vorlesung.
Patent- und Designrecht
Die Veranstaltung beschäftigt sich mit Überlegungen zur Rechtfertigung von Patenten, den Patentierungsvoraussetzungen sowie bestehenden Schutzhindernissen. Können beispielsweise Medikamente oder therapeutische Verfahren Schutz genießen? Besprochen werden des Weiteren die Reichweite von Patenten und deren Schutzbereich sowie patentrechtliche Schranken. Wie verhält es sich beispielsweise mit Zwangslizenzen? Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Durchsetzung von Patenten. Da in Mobiltelefonen oder Autos regelmäßig eine erhebliche Zahl an Patenten „verbaut“ ist, besteht die Gefahr, dass das Patentrecht überschießend durchgesetzt wird. In das Lizenzrecht wird eingeführt. Ein Schwerpunkt liegt zugleich auf den internationalen Rahmenbedingungen des Patentschutzes. Vor allem in das Europäische Patentsystem wird eingeführt.
Wie das Patentrecht ist auch das Designrecht ein Registerrecht. Viele aus dem Patent- oder aber auch Markenrecht bekannte Strukturelemente finden sich entsprechend im Designrecht. Das Designrecht wird daher nur als Annex in den Grundzügen vorgestellt. Behandelt werden dabei nicht nur die Voraussetzungen und Grenzen des Designschutzes, sondern auch die „Ersatzteilproblematik“. Wie stellt das Designrecht sicher, dass es zu keiner Monopolisierung von Sekundärmärkten kommt?
Markenrecht
Das Markenrecht ist Teil des Kennzeichenrechts. In der Vorlesung steht der Schutz von Registermarken einschließlich der internationalen Grundlagen im Mittelpunkt. Besprochen werden die Voraussetzungen für die Entstehung von Markenschutz (Können beispielsweise dreidimensionale Gestaltungen, Farben oder Düfte Markenschutz erfahren?), die Frage, wann eine Marke verletzt wird, welche Schranken greifen (z. B. Markennutzung zur Bewerbung von mit dem Originalprodukt kompatiblen Alternativprodukten) und wie das Markenrecht erfolgreich durchgesetzt werden kann. Vor allem Markenpiraterie im Internet erweist sich dabei als Herausforderung.
Recht gegen den unlauteren Wettbewerb
Die Veranstaltung erläutert das deutsche Lauterkeitsrecht einschließlich seiner europäischen Grundlagen und geht dabei auf die unterschiedlichen Erscheinungsformen unlauteren Wettbewerbs ein. Das Lauterkeitsrecht ist Teil des Verbraucherschutzrechts (z. B. Verbot irreführender Werbung; Verbot aggressiver Geschäftspraktiken; Transparenzgebote). Aber auch der Mitbewerberschutz bzw. Mitbewerberinnenschutz ist Kernanliegen des Lauterkeitsrechts. Insoweit verbietet das UWG u. a. die Behinderung von Mitbewerbern bzw. Mitbewerberinnen und reguliert vergleichende Werbung. Aber auch die Produktnachahmung kann unter bestimmten Voraussetzungen lauterkeitsrechtlich verboten sein (immaterialgüterrechtsähnlicher Schutz). In der Vorlesung wird nicht nur auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eingegangen, sondern zugleich auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG). Abgerundet wird die Veranstaltung mit einer Übersicht über das Wettbewerbsverfahrensrecht. Die (außergerichtliche) Durchsetzung des Lauterkeitsrechts durch Verbraucherverbände etc. weist einige Besonderheiten auf.
Kartellrecht I
Die Veranstaltung Kartellrecht I befasst sich zunächst mit den Grundlagen des europäischen und des deutschen Kartellrechts, klärt die Grundbegriffe und erläutert das Verhältnis beider Regelungen zueinander. Hauptgegenstand der Veranstaltung sind sodann die Regelungen des Kartellverbots, also des Verbots wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Verhaltensabstimmungen. Neben den allgemeinen Verbots- und Freistellungsvoraussetzungen werden schwerpunktmäßig die speziellen Regelungen für Vertikalvereinbarungen (Vertriebskartellrecht) sowie für Technologietransfervereinbarungen (Lizenzverträge) behandelt, insbesondere die einschlägigen Gruppenfreistellungsverordnungen dargestellt.
Kartellrecht II
Die Veranstaltung Kartellrecht II widmet sich zunächst dem europäischen Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung sowie den weitergehenden Verboten einseitiger Verhaltensweisen des deutschen Rechts. Neben der Behandlung allgemeiner Verbotsvoraussetzungen und der klassischen Fallgruppen preisbezogener Missbräuche liegt ein Schwerpunkt im Bereich der Digitalökonomie. Dabei werden die von Bundeskartellamt und EU-Kommission gegen die großen Digitalunternehmen geführten Verfahren diskutiert, aber auch die Sondervorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für die Digital- und Plattformökonomie (insbesondere § 19a GWB) betrachtet. Im Anschluss werden die Rechtsfolgen von Kartellverstößen einschließlich verfahrensrechtlicher Aspekte behandelt sowie das Kartelldeliktsrecht und die Regelungen zur Durchsetzung hieraus resultierender privater Schadensersatzansprüche. Zuletzt werden die deutschen und europäischen Vorschriften zur Fusionskontrolle dargestellt, einschließlich des Untersagungskriteriums wesentlicher Beeinträchtigung wirksamen Wettbewerbs (SIEC-Test).
Seminar
Studierende müssen an einem Seminar teilnehmen, das Themen aus dem Recht des Geistigen Eigentums oder dem Wettbewerbsrecht zum Gegenstand hat. Regelmäßig wird ein Seminar „Aktuelle Fragen im Recht des Geistigen Eigentums und im Lauterkeitsrecht“ angeboten. Hierbei kann frei gewählt werden, ob eine studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit im Patentrecht, Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht oder Lauterkeitsrecht angefertigt wird. Alternativ dazu kann das ab 2023 regelmäßig im Sommersemester angebotene „Seminar zum Kartellrecht“ belegt werden, in welchem aktuelle Themen aus dem deutschen und europäischen Kartellrecht zu behandeln sind.
C. Wer prüft?
Sprecher: Prof. Dr. Franz Hofmann, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht
Regelmäßige Prüfer in der Juristischen Universitätsprüfung: Prof. Dr. Jochen Hoffmann, Prof. Dr. Franz Hofmann