SPB 12: IT-Recht

Vorstellung Schwerpunktbereich 12

A. Worum geht es?

Der zum Wintersemester 2024/2025 erstmalig angebotene Schwerpunkt IT-Recht setzt an der Schnittstelle zwischen Recht und Informationstechnologie an, hat also Fragestellungen des IT-Rechts im weitesten Sinne zum Inhalt. Der Schwerpunkt behandelt Fragen des IT- und Internetrechts, des Softwareschutzes und der Softwareverträge, des Datenschutz-, Daten- und Informationsrechts sowie der Künstlichen Intelligenz. Sämtliche Vorlesungen stellen Bezüge zu Rechtsfragen künstlicher Intelligenz her, der Schwerpunkt umfasst dabei auch eine Spezialvorlesung zum Recht der Künstlichen Intelligenz. Außerdem ist Teil des Schwerpunkts eine Vorlesung zum Urheberrecht.

Der Schwerpunkt richtet sich an Studierende mit ausgeprägtem Interesse an Fragen an der Schnittstelle von Recht und Informatik. Er setzt aber keine technischen Vorkenntnisse voraus. Die Vorlesungen führen in verständlicher Weise in die Funktionsweise von Technologien im Bereich der Künstlichen Intelligenz oder auch asymmetrischer Krypographie und der Blockchain-Technologie ein, soweit es für die besprochenen Rechtsfragen von Relevanz ist. Große Sprachmodelle (Large Language Models – LLMs) wie ChatGPT oder Gemini werden in der Vorlesung nicht nur besprochen, sondern auch eingesetzt, um den Nutzen solcher Modelle für verschiedene Aufgaben zu erproben und den verständigen Umgang mit ihnen zu erlernen.

Der Schwerpunkt behandelt als Querschnittsmaterie Rechtsfragen aus zahlreichen Rechtsgebieten, insb. in den Bereichen des Urheberrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes, des Datenschutzrechts, des europäischen Datenrechts, der KI-Regulierung und des bürgerlichen Rechts. Einzelne Einheiten im Rahmen des Schwerpunkts vermitteln durch Einbindung externer Expert*innen einen Einblick in die Praxis. Die im Wintersemester stattfindenden Vorlesungen “IT- und Internetrecht“, „Softwareschutz und Softwareverträge” und „Datenschutz-, Daten- und Informationsrecht” sind Teil des interdisziplinären LL.M. Recht und Informatik. Schwerpunktstudierende haben die Möglichkeit, schon während des Schwerpunktes freiwillig Abschlussklausuren in diesen Vorlesungen zu schreiben und sich die im Schwerpunkt erbrachten Leistungen später auf den LL.M. Recht und Informatik anrechnen zu lassen. Weil in der Vorlesung Querschnittsmaterien und technische Aspekte behandelt werden, wird der Prüfungsstoff vorab eingegrenzt.

Im Sommersemester 2025 wird neben der Vorlesung zum Recht der Künstlichen Intelligenz mindestens ein Seminar angeboten. Dabei können Studierende je nach ihren persönlichen Präferenzen mehr oder weniger technologisch geprägte Seminarthemen wählen.

B. Was wird angeboten?

Im Einzelnen sind folgende Lehrveranstaltungen zu belegen:

IT- und Internetrecht (Wintersemester, 3 SWS, Prof. Pesch)

Behandelt werden eine Vielzahl von Rechtsfragen mit Bezug zu Informationstechnologien, insb. dem Internet. Besprochen werden insb. Fragen des Domainrechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts und der Haftung von Online-Diensten. Spezialeinheiten beschäftigen sich mit Fragen der Künstlichen Intelligenz und der Blockchain-Technologie.

Softwareschutz und Softwareverträge (Wintersemester, 3 SWS, Prof. Pesch)

Die Vorlesung führt in den Begriff von Software ein und vermittelt, inwieweit diese rechtlich geschützt sind. Dabei liegen Schwerpunkte auf dem Urheber- und Patentrecht. Weiterhin behandelt die Vorlesung verschiedene Verträge über Software, z. B. die Softwareüberlassung, die Softwareerstellung und Cloud-Verträge. Eine Sondereinheit beschäftigt sich mit der Softwareprogrammierung mittels großer Sprachmodelle (LLM).

Datenschutz-, Daten- und Informationsrecht (Wintersemester, 3 SWS, Dr. Stief, Prof. Pesch)

Die Vorlesung ist zweigeteilt. Dr. Matthias Stief (Ministerialrat beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz) hält die Vorlesung zum Datenschutzrecht (2SWS). Hier wird in insb. in die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingeführt. Prof. Dr. Paulina Jo Pesch hät dazu eine Veranstaltung zum Daten- und Informationsrecht, in der insb. die europäische KI-Verordnung, das europäische Datenrecht (Digital Markets Act – DMA und Digital Services Act – DSA) und Informationsfreiheitsgesetze besprochen werden.

Recht der Künstlichen Intelligenz (Sommersemester, 1 SWS, Prof. Pesch)

Die Veranstaltung bietet einen Überblick über Begriffe der Künstlichen Intelligenz und hierzu zählende Technologien. Sie behandelt die technische Funktionsweise Bild-generativer Modelle und großer Sprachmodelle (LLM) und befasst sich vertieft mit Rechtsproblemen solcher und anderer KI-Modelle, insb. in den Bereichen des Urheberrechts, des Datenschutzrechts und der Entscheidungsautomatisierung.

Urheberrecht (Sommersemester, 2 SWS, Prof. Hofmann)

Die Veranstaltung behandelt das Urheberrecht vertieft, ohne den Fokus auf spezielle Technologien zu legen. Behandelt werden insb. der urheberrechtliche Werkbegriff, die Rechte von Urheber*innen sowie Schranken des Urheberrechts. Daneben werden die verwandten Schutzrechte (z. B. Leistungsschutzrecht für Presseverleger bzw. Presseverlegerinnen oder zugunsten des Datenbankherstellers bzw. der Datenbankherstellerin) besprochen. Gegenstand der Vorlesung sind auch spezielle Fragen des Softwareurheberrechts oder Probleme des Internetrechts wie beispielsweise die Haftung von Online-Plattformen oder die Zulässigkeit von Verlinkungen.

Seminar

Studierende müssen an einem Seminar teilnehmen, das Rechtsfragen mit Bezügen zu Informationstechnologie behandelt. Hierbei können je nach persönlichen Präferenzen Themen aus verschiedenen Rechtsgebieten und mit mehr oder weniger stark technologischem Bezug gewählt werden.

C.  Wer prüft?

Sprecherin: Prof. Dr. Paulina Jo Pesch, Juniorprofessur für Bürgerliches Recht und Recht der Digitalisierung
Regelmäßige Prüferinnen und Prüfer in der Juristischen Universitätsprüfung: Prof. Dr. Paulina Jo Pesch, Prof. Dr. Franz Hofmann

Fragen zum neuen Schwerpunkt können jederzeit per E-Mail an Prof. Pesch gerichtet werden: paulina.pesch@fau.de