SPB 2: Bank- und Kapitalmarktrecht

Vorstellung Schwerpunktbereich 2

A.   Worum geht es?

Bank- und Kapitalmarktrecht dienen der Regulierung des Finanzmarktes und spielen damit eine zentrale volkswirtschaftliche Rolle bei der Gewährleistung einer funktionierenden Marktwirtschaft. Dabei adressiert das Bankrecht die Tätigkeiten der Kreditinstitute (Banken), deren Geschäft darin besteht, als „Finanzintermediäre“ die Interessen der Anbieter bzw. Anbieterinnen und Nachfrager bzw. Nachfragerinnen von Kapital durch das (zumeist entgeltliche) Angebot häufig standardisierter Finanzprodukte ‑ insbesondere im Rahmen des Einlagen- und Kreditgeschäfts – zusammenzuführen; weiter erbringen Banken wichtige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Geldgeschäften wie etwa im Bereich des Zahlungsverkehrs oder der Anlageberatung und -vermittlung. Das Kapitalmarktrecht zielt dagegen darauf ab, denjenigen Teil des Finanzmarktes möglichst angemessen zu regeln, auf dem – wie insbesondere an der Börse ‑ Anbieter bzw. Anbieterinnen und Nachfrager bzw. Nachfragerinnen von Kapital unmittelbar miteinander ins Geschäft kommen und mit Finanzinstrumenten handeln. In diesem Sinne enthält das Kapitalmarktrecht umfassende Vorgaben für den Betrieb von Marktplätzen, den Zugang zu diesen sowie für den Handel mit Finanzinstrumenten.

Die Regulierung der Finanzmärkte und ihrer Akteure und Akteurinnen erfolgt seit jeher mit den Mitteln des Privatrechts, des öffentlichen Rechts wie auch des Strafrechts. Zusätzlich sind beide Materien aufgrund ihrer großen volkswirtschaftlichen Bedeutung und der Internationalität des Geschäfts stark durch das unionale (europäische) Recht und internationale bzw. rechtsvergleichende Einflüsse geprägt.

Der Schwerpunktbereich gibt einen Überblick über diese tatsächlich wie rechtlich äußerst vielfältige Materie und vertieft zudem ausgewählte Fragestellungen. Ein Studium des Bank- & Kapitalmarktrechts eignet sich daher für Studierende mit besonderem Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen, europäischen und internationalen Themen und der Fähigkeit und dem Willen zu interdisziplinärer Arbeit. Hierdurch eröffnet es auch gänzlich neue Perspektiven auf die staatliche Regelung wirtschaftlicher Aktivitäten im Finanzsektor. Der Schwerpunkt vertieft in Teilaspekten jedoch auch für das Staatsexamen erforderliches Wissen etwa im Bereich des Darlehensrechts, der Verbraucherverträge mit Banken, des Rechts der Kreditsicherheiten, des Gesellschaftsrechts oder des Zivilverfahrensrechts.

Die erfolgreiche Teilnahme am Schwerpunktbereichsstudium bereitet auf wirtschaftsrechtlich geprägte Rechtsberufe vor. Diese können selbstverständlich in der Finanzwirtschaft, in internationalen Rechtsanwaltskanzleien oder bei (Regulierungs-)Behörden angesiedelt sein; jedoch profitieren die Absolventinnen und Absolventen aufgrund der im Schwerpunktbereichsstudium vermittelten Arbeits- und Denkweisen selbstverständlich auch in anderen Bereichen des (Wirtschafts-)Rechts von ihrer Wahl.

Das Schwerpunktstudium gliedert sich in einen Pflicht- und in einen Wahlpflichtbereich: Im „Pflichtbereich“ werden die unter B.I. genannten Materien aus dem Kernbereich des Bank- & Kapitalmarktrechts im Gesamtumfang von zehn Semesterwochenstunden gelehrt; der Besuch dieser Veranstaltung ist für das Verständnis der Materie unabdingbar und daher obligatorisch. Zwei weitere Semesterwochenstunden müssen in einem sog. „Wahlpflichtbereich“ absolviert werden, der die in B.II. aufgezählten Lehrinhalte umfasst, die den Pflichtbereich thematisch abrunden.

B.  Was wird angeboten?

I.     Pflichtbereich

Der sog. Pflichtbereich umfasst die Kernmaterien des Bank- und Kapitalmarktrechts, die in insgesamt vier Veranstaltungen vermittelt werden:

Vorlesung Bankrecht

Die Vorlesung Bankrecht befasst sich mit dem Recht der Kreditinstitute, die zu den zentralen Akteuren und Akteurinnen auf dem Finanzmarkt zählen. Gegeben wird zunächst ein Überblick über das Bankensystem und über das generelle Bedürfnis seiner Regulierung. Ein wesentlicher thematischer Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf dem privaten Bankrecht im Sinne des für einzelne Bankgeschäfte geltenden (Vertrags-)Rechts, namentlich des Darlehens- und des Zahlungsverkehrsrechts. Eingegangen wird aber auch in Grundzügen auf die für Kreditinstitute geltenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben, d.h. auf das spezielle Gewerbeaufsichtsrecht für Kreditinstitute und verwandte wirtschaftliche Akteure bzw. Akteurinnen.

Vorlesung Kapitalmarktrecht

Funktionierende Kapitalmärkte sind unabdingbare Voraussetzungen für moderne Volkswirtschaften, da sie die effiziente und damit kostengünstige Finanzierung wirtschaftlicher Aktivitäten ermöglichen. In der Veranstaltung werden daher zunächst die ökonomischen Anforderungen an das Funktionieren von Kapitalmärkten thematisiert und die unterschiedlichen, gesetzlich regulierten Marktsegmente vorgestellt. Schwerpunktmäßig wird sodann die Regulierung der Marktplätze (insbesondere der Börsen und sonstiger Handelsplattformen) und ihrer Betreiber bzw. Betreiberinnen sowie des Marktzugangs vermittelt. Vertieft werden ferner die an die Zulassung zu einem regulierten Marktplatz folgenden Pflichten der Emittenten bzw. Emittentinnen einschließlich des speziellen Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts der börsennotierten Unternehmen, insbesondere das Übernahmerecht. Grundzüge des Investmentrechts bilden einen weiteren Gegenstand der Veranstaltung.

Vorlesung Insolvenzrecht

Das (Unternehmens-)Insolvenzrecht befasst sich als spezielles Verfahrens- und Vollstreckungsrecht mit der Abwicklung oder Restrukturierung wirtschaftlich nicht mehr tragfähiger Unternehmen. Seine Regelungen strahlen in das gesamte Zivilrecht aus und sind daher auch für den Pflichtstoff im materiellen Privatrecht und im Verfahrensrecht von Bedeutung: So zeigt sich erst in der Insolvenz die wahre wirtschaftliche Bedeutung von (der Besicherung von Forderungen dienenden) Sachenrechten sowie von Verträgen, in der Insolvenz gelten vom allgemeinen Verfahrens- und Gesellschaftsrecht abweichende Regelungen und die Verwertung des schuldnerischen Vermögens erfolgt im Gesamtverfahren der Insolvenz nach gänzlich anderen Grundsätzen als im Rahmen der Einzelzwangsvollstreckung. Gegenstand der Vorlesung sind sowohl das sog. Regelinsolvenzverfahren als auch das sog. Insolvenzplanverfahren, wobei speziell die Sanierung (in und außerhalb der Insolvenz) in der im Wahlpflichtbereich angesiedelten Veranstaltung „Recht der Unternehmenssanierung“ vertieft werden kann.

Vorlesung Kreditsicherungsrecht

Die Besicherung ist ein wichtiges Mittel zur Begrenzung der aus der Kreditvergabe resultierenden wirtschaftlichen Risiken, insbesondere des Risikos der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers bzw. der Kreditnehmerin. Die Vorlesung führt in die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundfragen der Kreditsicherung ein. Sie gibt einen Überblick über die vorhandenen Personal- und Realsicherheiten und ordnet sie in die Systematik des bürgerlichen Rechts ein. Besonders praxisrelevante Formen der Kreditsicherung werden schwerpunktmäßig aufgegriffen und vertieft. Da es im Wesentlichen um schuld- und sachenrechtliche Fragestellungen geht, die enge Bezüge zum Zivilverfahrens- und Zwangsvollstreckungsrecht aufweisen (ebenso wie zum Insolvenz- und Bankrecht), ergeben sich erhebliche Synergien zum Examens-Pflichtstoff.

II.    Wahlpflichtbereich

Aus dem sog. „Wahlpflichtbereich“ ist zusätzliche eine Veranstaltung im Umfang von zwei Semesterwochenstunden zu wählen. Regelmäßig angeboten werden die nachfolgend aufgeführten Vorlesungen, doch ist dieser Kreis nicht abschließend. Der Fachbereich bietet für gewöhnlich weitere Veranstaltungen an, die im Vorlesungsverzeichnis als für den Schwerpunktbereich wählbar ausgezeichnet werden und in diesem Fall ebenfalls gewählt werden können.

Vorlesung Bilanzrecht

Bilanzen dienen dazu, die Vermögenssituation eines Unternehmens im Interesse ihrer Eigner bzw. Eignerinnen, Gläubiger bzw. Gläubigerinnen und potenziellen Investoren bzw. Investorinnen darzustellen und sind damit ein zentrales Mittel der Unternehmenspublizität und Transparenz. Ferner knüpft das deutsche Kapitalgesellschaftsrecht mit seinen Vorschriften zur Kapitalerhaltung unmittelbar an das Bilanzrecht des HGB an. In der Vorlesung Bilanzrecht werden die Grundzüge der Bilanzierung nach deutschem Recht, aber auch nach internationalen Standards in ihren gemeinsamen, aber zum Teil auch erheblich abweichenden Zielsetzungen und Konsequenzen dargestellt.

Vorlesung Neue Vertragstypen

Die Vorlesung behandelt Vertragstypen, die sich in den letzten Jahrzehnten durch eine rechtsfortbildende Vertragspraxis und die sie begleitende Rechtsprechung ohne Initiative des Gesetzgebers entwickelt haben und bislang nicht kodifiziert wurden. Obwohl im Gesetz nicht explizit geregelt und daher auch in den Vorlesungen zum vertraglichen Schuldrecht oft übergangen, kommt einigen dieser neuen Vertragstypen eine immense wirtschaftliche Bedeutung zu. Behandelt werden zunächst übergreifende Fragestellungen zum Umgang mit nicht kodifizierten Vertragstypen. Anschließend werden Leasing, Factoring, Franchising und Unternehmenskaufverträge mit ihren wirtschaftlichen Hintergründen und in ihrer jeweiligen rechtlichen Ausgestaltung näher behandelt.

Vorlesung Recht der Unternehmenssanierung

Erwerbswirtschaftliche bzw. finanzielle Schwierigkeiten eines Unternehmens erfordern nicht in jedem Fall dessen Abwicklung und damit Zerschlagung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Im Einzelfall kann vielmehr die gerichtliche oder außergerichtliche Sanierung des Unternehmens den wirtschaftlichen Interessen der Gläubiger bzw. Gläubigerinnen (einschließlich der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen) und der Eigner bzw. Eignerinnen besser Rechnung tragen. In der Veranstaltung werden aus Praktiker- bzw. Praktikerinnensicht die rechtlichen Instrumente dargestellt und vertieft, die zum Zweck der Wiederherstellung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit eingesetzt werden können. Hierbei werden insbesondere die engen Bezüge der Materie zum Insolvenz- und Gesellschaftsrecht vertieft.

C.  Wer prüft?

Sprecher: Prof. Dr. Robert Freitag, maitre en droit (Bordeaux), Lehrstuhl für deutsches, europäisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht

Regelmäßige Prüfer in der Juristischen Universitätsprüfung: Prof. Dr. Robert Freitag, Prof. Dr. Timo Fest

Diese Prüfer und Prof. Dr. Mathias Rohe, Prof. Dr. Jürgen Stamm, Prof. Dr. Bernd Mertens und Prof. Dr. Michael Fischer bieten regelmäßig die Veranstaltungen im Schwerpunktbereich 2 an, werden aber im Einzelfall von Lehrbeauftragten unterstützt.