SPB 9: Staat und Verwaltung

Vorstellung Schwerpunktbereich 9

A. Worum geht es?

Im Schwerpunktbereich „Staat und Verwaltung“ werden rechtliche Grundlagen und Praxis staatlichen Handelns behandelt und kritisch reflektiert. Die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen stellen den Staat und seine Behörden vor immer neue Herausforderungen, wie sie die Erfordernisse des Gemeinwohls und die berechtigten Interessen der Individuen auf einen Nenner bringen können. Wie ist etwa das Spannungsverhältnis von öffentlicher Sicherheit und individueller Freiheit zu lösen? Wie können wirtschaftliche Entwicklung gewährleistet und gleichzeitig soziale Mindeststandards und die natürlichen Lebensgrundlagen gesichert werden? Wie können bei begrenzten staatlichen Mitteln und angesichts enormer wissenschaftlicher und technischer Innovationen ein hoher, wettbewerbsfähiger Bildungsstand und gleiche Bildungschancen für Alle verwirklicht werden? Wie können die verschiedenen nationalen Interessen zum friedlichen Ausgleich gebracht werden? Diese und andere Fragen stellen sich in immer neuen, ganz alltäglichen Zusammenhängen, in denen die staatlichen Behörden ihre Rolle als Hüter des Gemeinwohls im Rahmen des ihre Tätigkeit regelnden Rechts, des Öffentlichen Rechts, erfüllen sollen.

Im Schwerpunktbereich „Staat und Verwaltung“ werden die Pflichtfächer im Öffentlichen Recht einschließlich des Europarechts vertieft und um besonders aktuelle und praxisrelevante Rechtsgebiete des Besonderen Verwaltungsrechts (Umweltrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Europarecht) erweitert. Darüber hinaus kann die Ausbildung, je nach Interesse des Studierenden, mit weiteren Rechtsgebieten, beispielsweise im Völkerrecht, im internationalen und nationalen öffentlichen Wirtschaftsrecht, im Ausländer- und Migrationsrecht oder im Kulturverwaltungsrecht (Wissenschaftsrecht, Medienrecht, Kirchenrecht) ergänzt werden. Auch die für die reflektierte und kritische Rechtsanwendung besonders wichtigen Grundlagenfächer mit öffentlich-rechtlichem Bezug werden angeboten. Der Schwerpunktbereich ist damit für diejenigen besonders interessant, die eine berufliche Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung (europäische und internationale Institutionen, Bundes- und Landesbehörden, Gemeinden etc.) oder in der Verwaltungsgerichtsbarkeit anstreben. Auch auf die Tätigkeit als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts bereitet der Schwerpunktbereich vor.

B. Was wird angeboten?

Die Lehrveranstaltungen dienen zum Teil der Vertiefung der Pflichtfächer der Staatsprüfung (Europarecht, Baurecht), zum Teil der Einführung in besonders wichtige Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts (öffentliches Wirtschaftsrecht, Umweltrecht). Darüber hinaus werden im Wahlpflichtbereich eine Fülle von Veranstaltungen zu weiteren Rechtsgebieten und zu Grundlagen des öffentlichen Rechts angeboten, von denen mindestens drei Lehrveranstaltungen ausgewählt werden müssen.

I. Kernbereich

Im Schwerpunktbereich „Staat und Verwaltung“ hat die bzw. der Studierende teilzunehmen an:

Einer Lehrveranstaltung zum Europarecht II (Übung zur Vertiefung im Europarecht) (2 SWS)

Die Vertiefung zum Europarecht (EuropaR II) behandelt systemische Grundfragen des Rechts der Europäischen Union und seines Verhältnisses zum internationalen und nationalen Recht. Sie orientiert sich in besonderer Weise an Grundentscheidungen der europäischen und nationalen Höchstgerichtsbarkeit. Aktuelle Streitfragen und Streitentscheidungen spielen dabei eine besondere Rolle. Die Veranstaltung ist auf einen möglichst intensiven Dialog mit den Studierenden ausgerichtet und verlangt entsprechend dem Modell insbesondere der US-amerikanischen Juristenausbildung die vorlesungsbegleitende Lektüre der zur Verfügung gestellten Materialien.

Einer Lehrveranstaltung zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht mit mindestens (2 SWS)

Ziel ist die vertiefte Behandlung des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Dazu gehören die verfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere die wirtschaftlich relevanten Grundrechte, das Gewerberecht, das Subventionsrecht, das Recht der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand, die Organisation der Wirtschaftsverwaltung sowie die diese Bereiche berührenden Regelungen des EU-Rechts, insbesondere die EU-Grundfreiheiten.

Einer Lehrveranstaltung zum Umweltrecht I mit mindestens (2 SWS)

Das Umweltrecht ist in den Zeiten des durch den Menschen verursachten Klimawandels eine der überragend bedeutsamen zentralen Querschnittsmaterien. Kaum ein anderes Rechtsgebiet kennt eine dem Umweltrecht vergleichbare dynamische Rechtsentwicklung. Der umweltrechtlich angeleitete Umbau der Industriegesellschaft erfasst insbesondere die Bereiche der Energieversorgung, des Verkehrs und der Produktion. Die Vorlesung Umweltrecht I behandelt zunächst das Allgemeine Umweltrecht und dabei insbesondere die faktischen Umweltprobleme, die Entwicklung des Umweltrechts und seine Grundprinzipien, das Umweltverfassungsrecht, das Europäische und Internationale Umweltrecht und den Rechtsschutz. Vertieft werden die Kenntnisse des Allgemeinen Umweltrechts anschließend durch eine Darstellung von Kernbereichen des Besonderen Umweltrechts, insbesondere des Naturschutz- und Immissionsschutzrechts. Auch die Lehrveranstaltung Umweltrecht II kann nach Wahl des Studenten bzw. der Studentin in den Kernbereich eingebracht werden.

II. Wahlpflichtbereich

Die bzw. der Studierende muss zudem mindestens 6 Semesterwochenstunden unterschiedliche Lehrveranstaltungen aus folgenden Rechtsgebieten wählen:

Umweltrecht II

Die Vorlesung Umweltrecht II vertieft den Stoff aus der Vorlesung Umweltrecht I. Behandelt werden insbesondere weitere Bereiche des besonderen Umweltrechts, wie etwa das Wasser-, Abfall-, Chemikalien- und Atomrecht. Daneben vertieft die Veranstaltung Aspekte des allgemeinen Umweltrechts wie etwa Fragen des Rechtsschutzes und des europäischen und internationalen Umweltrechts anhand konkreter Leitentscheidungen und aktueller Streitfälle. Die Veranstaltung ist auf einen möglichst intensiven Dialog mit den Studierenden ausgerichtet und verlangt entsprechend dem Modell insbesondere der US-amerikanischen Juristenausbildung die vorlesungsbegleitende Lektüre der zur Verfügung gestellten Materialien. Die Veranstaltung kann aufbauend auf die Vorlesung Umweltrecht I oder gleichzeitig mit dieser gehört werden. Wenn sie nicht in den Pflichtbereich eingebracht wurde, kann auch die Lehrveranstaltung Umweltrecht I in den Vertiefungsbereich eingebracht werden.

Übung zum öffentlichen Baurecht (Vertiefung)

Anhand von Beispielsfällen aus der Rechtsprechung wird das in der Vorlesung zum öffentlichen Baurecht erworbene Wissen vertieft. Besonderen Wert wird dabei auf die Bezüge zu anderen Rechtsgebieten gelegt (Verwaltungsprozessrecht, Kommunalrecht). Die Übung kann neben den Studierenden des Schwerpunktbereichs „Staat und Verwaltung“ auch von denjenigen besucht werden, die sich auf das erste Staatsexamen oder den großen Schein im Öffentlichen Recht vorbereiten.

Öffentliches Dienstrecht

Die Vorlesung behandelt das Recht der Beamtinnen und Beamten und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei Bund, Ländern und Kommunen beschäftigt sind. Thema sind etwa das Besoldungsrecht, die Stellenbesetzung (einschließlich Konkurrentenklage) und die Grundrechte der Beschäftigten.

Planungsrecht

Die Vorlesung baut auf den Grundvorlesungen „Allgemeines Verwaltungsrecht“ und „Bau- recht“ auf. Sie erläutert den Sinn und Zweck staatlicher Raumplanung. Neben der Erläuterung der wichtigsten Rechtsinstitute (Grundsätze, Zeile, Raumpläne etc.) und den unterschiedlichen Bindungswirkungen für die nachgeordneten Stellen wird die Organisation der Planungsbehörden dargestellt und die verschiedenen Querverbindungen zu benachbarten Rechtsgebieten einschließlich der statthaften Rechtsschutzmöglichkeiten aufgezeigt. Anhand von ausführlichem Kartenmaterial erhalten die Studierenden auch einen visuellen Eindruck über die Materie. Einige Fallstudien setzen das erworbene Wissen in die praktische Anwendung um. Außerdem wird eine Einführung in ausgewählte Gebiete des Fachplanungsrechts gegeben.

Zudem: Verwaltungsgeschichte, Allgemeine Staatslehre, Verfassungsvergleichung, Rechts- und Staatsphilosophie, Rechtstheorie, Verwaltungslehre, Straßen- und Wegerecht, Schul- recht / Hochschulrecht, Medienrecht, Kirchenrecht/Staatskirchenrecht, Völkerrecht I, Völker- recht II, Europäisches Außenwirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht, Europäischer und internationaler Menschenrechtsschutz, Steuerrecht und weitere für den Schwerpunktbereich 9 ausgewiesene Lehrveranstaltungen.

C.  Wer prüft?

Sprecher: Prof. Dr. Heinrich de Wall, Lehrstuhl für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht

Regelmäßige Prüfer in der Juristischen Universitätsprüfung: Prof. Dr. Andreas Funke, Prof. Dr. Max-Emanuel Geis, Prof. Dr. Markus Krajewski, Prof. Dr. Jan-Reinard Sieckmann, Prof. Dr. Heinrich de Wall, Prof. Dr. Bernhard Wegener