SPB 5: Internationales und Europäisches Öffentliches Recht

A.   Worum geht es?

Im Schwerpunktbereich „Internationales und Europäisches Öffentliches Recht“ öffnet und erweitert die juristische Ausbildung den Horizont für Rechtsfragen jenseits des nationalstaatlichen Raums. Diese Fragen gewinnen wegen der fortschreitenden Europäisierung und Internationalisierung des Rechts auf vielen Teilgebieten immer mehr Bedeutung. Weite Teile des geltenden Rechts sind heute ohne entsprechende Kenntnisse nicht mehr zu verstehen und zu bearbeiten. Auch im juristischen Staatsexamen spielen entsprechende Fragen eine immer größere Rolle.

Den Studierenden des Europäischen und Internationalen Öffentlichen Rechts bietet sich die Gelegenheit, über den Tellerrand der eigenen nationalen Rechtsordnung hinauszuschauen und mit einem vergleichenden Blick auf ausländische und übernationale Rechtsordnungen nationale Lösungen und deren Grenzen zu hinterfragen und mit neuen Erkenntnissen anzureichern. Das Studium des Europäischen und Internationalen Rechts ist schließlich für eine mögliche spätere Tätigkeit im Ausland, bei internationalen oder europäischen Organen und Einrichtungen, in Ministerien, großen Anwaltskanzleien oder in Verbänden von zentraler Bedeutung. Ein kleinerer Teil der Veranstaltungen wird in Englisch angeboten.

B.  Was wird angeboten?

Die Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts „Internationales und Europäisches Öffentliches Recht“ ergänzen und vertiefen das öffentlich-rechtliche Lehrprogramm im Pflichtstoffbereich.

I.  Basisbereich (6 SWS)

Zu den im Basisbereich angebotenen und von allen Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen zu besuchenden Veranstaltungen zählt zunächst eine Vertiefung des bereits aus dem Grundstudium bekannten Europarechts. Hinzu treten eine grundlegende und eine vertiefende Veranstaltung zum Völkerrecht.

Europarecht II (2 SWS)

Die Vertiefung zum Europarecht (EuropaR II) behandelt systemische Grundfragen des Rechts der Europäischen Union und seines Verhältnisses zum internationalen und nationalen Recht. Sie orientiert sich in besonderer Weise an Grundentscheidungen der europäischen und nationalen Höchstgerichtsbarkeit. Aktuelle Streitfragen und Streitentscheidungen spielen dabei eine besondere Rolle. Die Veranstaltung ist auf einen möglichst intensiven Dialog mit den Studierenden ausgerichtet und verlangt entsprechend dem Modell insbesondere der US-amerikanischen rechtswissenschaftlichen Ausbildung die vorlesungsbegleitende Lektüre der zur Verfügung gestellten Materialien.

Völkerrecht I (2 SWS)

Die Vorlesung führt in das Allgemeine Völkerrecht ein und zeigt dessen Bezüge zum Staats- und Europarecht auf. Inhaltlich werden die Grundlagen der Völkerrechtssubjekte, der Rechtsquellen des Völkerrechts sowie der Streitbeilegung im Völkerrecht behandelt. Anhand des Rechts der internationalen Friedenssicherung im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen werden die Grundlagen exemplarisch vertieft.

Völkerrecht II (2 SWS)

In der Vorlesung werden ausgewählte Materien des Völkerrechts vertieft. Dazu zählen insbesondere das Recht der internationalen Friedenssicherung, einschließlich des humanitären Kriegsrechts und der Rechtsprobleme der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, und das Völkerstrafrecht. Daneben werden weitere Bereiche wie z.B. Grundzüge des Umweltvölker- oder des Seerechts besprochen.

II.    Vertiefungsbereich (6 SWS)

Daneben müssen weitere Veranstaltungen aus solchen Bereichen besucht werden, in denen der europa- oder internationalrechtliche Kontext besonders ausgeprägt ist. Die Studierenden müssen aus diesem Bereich Veranstaltungen im Umfang von mindestens 6 Semesterwochenstunden belegen. Zu den regelmäßig angebotenen Veranstaltungen zählen insbesondere:

Umweltrecht I (2 SWS)

Das Umweltrecht ist in den Zeiten des durch den Menschen verursachten Klimawandels eine der überragend bedeutsamen zentralen Querschnittsmaterien. Kaum ein anderes Rechtsgebiet kennt eine dem Umweltrecht vergleichbare dynamische Rechtsentwicklung. Der umweltrechtlich angeleitete Umbau der Industriegesellschaft erfasst insbesondere die Bereiche der Energieversorgung, des Verkehrs und der Produktion. Das Umweltrecht ist zu weiten Teilen europäisches und internationales Recht. Die Vorlesung behandelt das allgemeine Umweltrecht und mit dem Klimaschutzrecht, dem Immissionsschutzrecht und dem Naturschutzrecht zentrale Bereiche des besonderen Umweltrechts.

Umweltrecht II (2 SWS)

Die Vorlesung Umweltrecht II vertieft den Stoff aus der Vorlesung Umweltrecht I. Behandelt werden insbesondere weitere Bereiche des besonderen Umweltrechts, wie etwa das Wasser-, Abfall-, Chemikalien- und Atomrecht. Daneben vertieft die Veranstaltung Aspekte des allgemeinen Umweltrechts wie etwa Fragen des Rechtsschutzes und des europäischen und internationalen Umweltrechts anhand konkreter Leitentscheidungen und aktueller Streitfälle. Die Veranstaltung ist auf einen möglichst intensiven Dialog mit den Studierenden ausgerichtet und verlangt entsprechend dem Modell insbesondere der US-amerikanischen Juristenausbildung die vorlesungsbegleitende Lektüre der zur Verfügung gestellten Materialien. Die Veranstaltung kann aufbauend auf die Vorlesung Umweltrecht I oder gleichzeitig mit dieser gehört werden.

Europäische Grundrechte – Europarecht III (2 SWS)

Die Veranstaltung behandelt die Grundlagen des europäischen Grundrechtsschutzes und legt einen besonderen Fokus auf das dynamische Zusammenspiel zwischen nationalen Grundrechten, EU-Grundrechten und EMRK. Dabei geht es insbesondere auch darum, spezifische Gehalte des europäischen Grundrechtsschutzes jenseits der mitgliedstaatlichen Verfassungen herauszuarbeiten und einen Vergleich zwischen EMRK und EU-Grundrechtecharta anzustellen. Besonderheiten des europäischen Grundrechtsschutzes werden durch punktuelle Gegenüberstellungen mit außereuropäischen Systemen (Bsp. afrikanischer, interamerikanischer Menschenrechtsschutz) und universellen Mechanismen des Menschenrechtsschutzes (Bsp. UN-Pakte) herausgearbeitet.

Diese Vorlesung kann auch ohne den vorherigen Besuch der Vorlesung „Europarecht II“ besucht werden.

International Economic Law (2 SWS)

Die völkerrechtlichen Grundlagen des internationalen Handels und des Schutzes ausländischer Investitionen sind Gegenstand dieser auf Englisch angebotenen Vorlesung. Es geht einerseits um das Recht der Welthandelsorganisation (WTO) und bilateraler Freihandelsabkommen und andererseits um internationale Investitionsschutzverträge. Ergänzend wird das diesen völkerrechtlichen Materien entsprechende Außenwirtschaftsrecht der EU (Gemeinsame Handelspolitik) behandelt.

Migrationsrecht I (2 SWS)

Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des Migrationsrechts und legt dabei einen Schwerpunkt auf die grund- und menschenrechtliche Dimension des Migrationsrechts. Dabei spielt auch das Zusammenspiel von nationalem, supranationalem und Völkerrecht eine besondere Rolle. Sie behandelt das Recht der Staatsangehörigkeit, Grundzüge des Aufenthaltsrechts und der Steuerung nicht-erzwungener Migration (insb. Arbeitsmigration) sowie Grundzüge des Rechts der Unionsbürgerschaft. Die Diskussion einschlägiger Gerichtsentscheidungen und aktueller Rechtsentwicklungen gibt Gelegenheit, das Zusammenwirken unterschiedlicher Bereiche des Migrationsrechts in der Praxis besser zu erfassen.

Migrationsrecht II (2 SWS)

Die Veranstaltung behandelt Fragen des materiellen und prozessualen Flüchtlingsrechts im Mehrebenensystem. Dabei steht die spezifische Verfahrensabhängigkeit des Grundrechts auf Asyl und des menschenrechtlich geprägten Schutzes vor refoulement im Zentrum der Veranstaltung. Aufgrund der spezifischen Beweissituation, der existenziellen Dimension des Rechtsschutzes für die Betroffenen und der spezifischen Informationsasymmetrien spielen die Verfahrensgestaltung und der Rechtsschutz für die Realisierung der grund- und menschenrechtlichen Garantien hier eine besonders zentrale Rolle. In der Vorlesung wird das Flüchtlingsrecht anhand konkreter Fälle und Gerichtsentscheidungen diskutiert und damit eine praxisnahe Vermittlung des Wissens angestrebt. Die Vorlesungen „Migrationsrecht I und II“ können auch unabhängig voneinander besucht werden.

Human Rights Law (2 SWS)

Gegenstand der Vorlesung sind die institutionellen und verfahrensrechtlichen Grundlagen des internationalen Menschenrechtsschutzes, insbesondere die internationalen Menschen- rechtsübereinkommen und ihre Durchsetzungsmechanismen. Die Vorlesung wird auf Englisch angeboten.

Veranstaltung zur Rechtsvergleichung (2 SWS)

Die Vorlesung führt in die Methodik der Rechtsvergleichung ein und zeigt auf, in welchen Bereichen sie praktisch bedeutsam wird. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf einem Vergleich zwischen dem deutschen, dem englischen und dem französischen Recht in den Bereichen der Rechtsgeschäftslehre, des Vertrags-, des Delikts- und des Sachenrechts.

Internationales Privatrecht I (2 SWS)

Die Veranstaltung führt in die Grundlagen der Rechtsanwendung bei grenzüberschreitenden privatrechtlichen Sachverhalten ein. Probleme des allgemeinen und des besonderen Teils des IPR werden anhand charakteristischer Fälle aufeinander bezogen behandelt. Im Mittelpunkt stehen Grundfragen grenzüberschreitender Rechtsanwendung einschließlich staats- und grundrechtlicher Bezüge, und ihre Konkretisierung im vertraglichen und außervertraglichen Schuldrecht, im Sachenrecht und im Gesellschaftsrecht.

Völkerstrafrecht (2 SWS)

Die Vorlesung Völkerstrafrecht beschäftigt sich mit den Straftaten des Völkerrechts und deren Durchsetzung. Im sog. Nürnberger Prozess hat das Völkerstrafrecht seinen Ursprung. Auf diese historischen Fundamente wird nicht zuletzt wegen der regionalen Nähe besonders eingegangen. Einen Schwerpunkt bildet der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag, seine Zuständigkeit und seine Zurechnungslehre. Regelmäßig findet eine Exkursion nach Den Haag statt. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Völkerstrafrecht in Deutschland auf der Grundlage des VStGB und die Verfolgungstätigkeit des Generalbundesanwalts.

Europäisches Strafrecht (2 SWS)

Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts will die EU sein. Dazu ist auch eine intensive strafrechtliche Zusammenarbeit erforderlich. In der Vorlesung Europäisches Strafrecht, die auch als Ergänzung zur Pflichtvorlesung Europarecht gesehen werden kann, werden die Bemühungen der EU im Bereich Harmonisierung des Straf- und Strafverfahrensrechts ebenso besprochen wie die strafrechtliche Zusammenarbeit und die Strafverfolgung durch die Europäische Staatsanwaltschaft. In einem abschließenden Blick wird auch auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingegangen.

Darüber hinaus können weitere Lehrveranstaltungen für den Schwerpunktbereich ausgewiesen werden. Der Fachbereich bietet Veranstaltungen aus dem Schwerpunktbereich in angemessenem Umfang an. Die obige Aufzählung der Rechtsbereiche beinhaltet keine Verpflichtung des Fachbereichs, bestimmte Lehrveranstaltungen in den genannten Bereichen auch tatsächlich anzubieten.

C.  Wer prüft?

Sprecher: Prof. Dr. Bernhard Wegener, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht

Regelmäßige Prüferinnen und Prüfer in der Juristischen Universitätsprüfung: Prof. Dr. Markus Krajewski, Prof. Dr. Mathias Rohe, Prof. Dr. Dr. Patricia Wiater, Prof. Dr. Bernhard Wegener