Vorstellung Schwerpunktbereich 11
A. Worum geht es?
Der Schwerpunktbereich „Grund- und Menschenrechte“ ermöglicht eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Recht und der Politik des Menschenrechtsschutzes.
Im Kernbereich wird in die völker- und europarechtlichen Grundlagen des Menschenrechtsschutzes eingeführt. Grund- und Menschenrechtsschutz findet auf nationaler Ebene, aber auch vor regionalen und universell angelegten Gerichten und Spruchkörpern (z.B. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, UN-Menschenrechtsausschuss) statt. Die institutionellen und verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Menschenrechtsschutzes sowie die Vielfalt an Durchsetzungsmechanismen von Menschenrechten im Mehrebenensystem werden im Kernbereich behandelt und miteinander verglichen. Zudem werden die völkerrechtlichen Grundlagen vermittelt, die notwendig sind, um die vertraglichen Instrumente und Verfahren des internationalen Menschenrechtsschutzes zu verstehen.
Im Vertiefungsbereich werden materielle Grundlagen in verschiedenen, besonders menschenrechtssensiblen Themenbereichen behandelt. Die Themenkomplexe Migration – Wirtschaft – Religion sind beispielhafte Herausforderungen, mit denen der nationale und internationale Menschenrechtsschutz konfrontiert ist. Zentrale Fragen sind hier etwa: Wann verlangen die Menschenrechte den Schutz vor Zurückweisung in Kriegsgebiete oder autoritäre Herkunftsstaaten? Können Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette haftbar gemacht werden? Welche Bedeutung spielen religiöse und kulturelle Vorverständnisse für die Interpretation und Universalität der Menschenrechte? Der Vertiefungsbereich bietet die Möglichkeit, diese und weitere Fragen zu erörtern. Er erschließt spezifische Teilbereiche, wie etwa das Migrationsrecht, einschließlich des Flüchtlingsrechts und seiner besonderen prozessualen Fragestellungen, menschenrechtliche Aspekte des Wirtschaftsvölkerrechts, das Religionsverfassungsrecht sowie weitere besondere Themenbereiche des Menschenrechtsschutzes. Hierzu zählt auch das europäische und internationale Strafrecht, das auf vielfältige Weise mit dem Menschenrechtsschutz verbunden ist, etwa weil schwere Menschenrechtsverletzungen nach dem Völkerstrafrecht geahndet werden oder weil Grund- und Menschenrechte die Ausgestaltung des Europäischen Systems der Strafverfolgung begrenzen.
Gemeinsam ist den Vertiefungsveranstaltungen, dass sie besonderen Wert auf das Verhältnis zwischen nationalen, supranationalem und internationalem Grund- und Menschenrechtsschutz legen und dabei insbesondere die Unterschiede im materiellen und prozessualen Bereich sowie das Ineinandergreifen der Ebenen beleuchten.
B. Was wird angeboten?
I. Basisbereich
Human Rights Law (auf Englisch)
Gegenstand der Vorlesung sind die institutionellen und verfahrensrechtlichen Grundlagen des internationalen Menschenrechtsschutzes, insbesondere die internationalen Menschenrechtsübereinkommen und ihre Durchsetzungsmechanismen. Es werden sowohl die allgemeinen Grundlagen des Menschenrechtsschutzes (Rechtsträger und Verpflichtete, territoriale Reichweite, Gegenstand und Funktion von gerichtlichen und anderen Verfahren) als auch einzelne bürgerliche und politische sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte behandelt.
Europäische Grundrechte (Europarecht III)
Die Veranstaltung behandelt die Grundlagen des europäischen Grundrechtsschutzes und legt einen besonderen Fokus auf das dynamische Zusammenspiel zwischen nationalen Grundrechten, EU-Grundrechten und EMRK. Dabei geht es insbesondere auch darum, spezifische Gehalte des europäischen Grundrechtsschutzes jenseits der mitgliedstaatlichen Verfassungen herauszuarbeiten und einen Vergleich zwischen EMRK und EU-Grundrechtecharta anzustellen. Besonderheiten des europäischen Grundrechtsschutzes werden durch punktuelle Gegenüberstellungen mit außereuropäischen Systemen (Bsp. afrikanischer, interamerikanischer Menschenrechtsschutz) und universellen Mechanismen des Menschenrechtsschutzes (Bsp. UN-Pakte) herausgearbeitet.
Diese Vorlesung kann auch ohne den vorherigen Besuch der Vorlesung „Europarecht II“ besucht werden.
Völkerrecht I
Die Vorlesung führt in das Allgemeine Völkerrecht ein und zeigt dessen Bezüge zum Staats- und Europarecht auf. Dies legt die notwendigen Grundlagen für das dogmatische Verständnis des internationalen Menschenrechtsschutzes, der auf völkerrechtliche Formen und Verfahren (Verträge, Durchsetzungsmechanismen, Gerichtsbarkeit etc.) zurückgreift. Inhaltlich werden die Grundlagen der Völkerrechtssubjekte, der Rechtsquellen des Völkerrechts sowie der Streitbeilegung im Völkerrecht behandelt. Anhand des Rechts der internationalen Friedenssicherung im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen werden die Grundlagen exemplarisch vertieft.
II. Vertiefungsbereich
Daneben müssen weitere Veranstaltungen aus spezifischen Themenbereichen besucht werden, in denen der Schutz von Menschenrechten eine besondere Bedeutung spielt. Die Studierenden müssen aus diesem Bereich Veranstaltungen im Umfang von mindestens 6 Semesterwochenstunden belegen. Zu den regelmäßig angebotenen Veranstaltungen zählen insbesondere:
Migrationsrecht I (2 SWS)
Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des Migrationsrechts und legt dabei einen Schwerpunkt auf die grund- und menschenrechtliche Dimension des Migrationsrechts. Dabei spielt auch das Zusammenspiel von nationalem, supranationalem und Völkerrecht eine besondere Rolle. Sie behandelt das Recht der Staatsangehörigkeit, Grundzüge des Aufenthaltsrechts und der Steuerung nicht-erzwungener Migration (insb. Arbeitsmigration) sowie Grundzüge des Rechts der Unionsbürgerschaft. Die Diskussion einschlägiger Gerichtsentscheidungen und aktueller Rechtsentwicklungen gibt Gelegenheit, das Zusammenwirken unterschiedlicher Bereiche des Migrationsrechts in der Praxis besser zu erfassen.
Migrationsrecht II (2 SWS)
Die Veranstaltung behandelt Fragen des materiellen und prozessualen Flüchtlingsrechts im Mehrebenensystem. Dabei steht die spezifische Verfahrensabhängigkeit des Grundrechts auf Asyl und des menschenrechtlich geprägten Schutzes vor refoulement im Zentrum der Veranstaltung. Aufgrund der spezifischen Beweissituation, der existenziellen Dimension des Rechtsschutzes für die Betroffenen und der spezifischen Informationsasymmetrien spielen die Verfahrensgestaltung und der Rechtsschutz für die Realisierung der grund- und menschenrechtlichen Garantien hier eine besonders zentrale Rolle. In der Vorlesung wird das Flüchtlingsrecht anhand konkreter Fälle und Gerichtsentscheidungen diskutiert und damit eine praxisnahe Vermittlung des Wissens angestrebt.
Die Vorlesungen „Migrationsrecht I und II“ können auch unabhängig voneinander besucht werden.
Menschenrechtliche Bezüge des Internationalen Wirtschaftsrechts (2 SWS)
Die Veranstaltung behandelt die Beziehungen zwischen dem internationalen Wirtschaftsrecht und dem Schutz der Menschenrechte. Nach einer Einführung in die Funktionsweise der verschiedenen Teilrechtsgebiete des Wirtschaftsvölkerrechts (u.a. des WTO-Rechts, von Systemen regionaler Wirtschaftsintegration, des internationalen Investitionsschutzes) wird der Frage nachgegangen, welche Relevanz und Rechtsverbindlichkeit dem Schutz internationaler Menschenrechte im jeweiligen System zukommt. Neben der Verantwortung, die Staaten als zentralen Völkerrechtsgesetzgebern für den Schutz der Menschenrechte obliegt, wird das Augenmerk auch auf die völker- und privatrechtliche Unternehmensverantwortung für Menschenrechtsverletzungen gelegt. Die Veranstaltung kann als weiterführende Vertiefungsveranstaltung der Vorlesung International Economic Law – Wirtschaftsvölkerrecht oder isoliert, ohne wirtschaftsvölkerrechtliche Vorkenntnisse, besucht werden.
Staat, Verfassung und Menschenrechte (2 SWS)
Die Vorlesung behandelt die moderne Verfassungsstaatlichkeit in ihrer nationalen und internationalen Dimension. Sie führt in das klassische historische Staatsdenken ein und zeigt, wie politische Herrschaft im Zuge der Aufklärung zunehmend mit der Gewährleistung individueller und politischer Autonomie verknüpft wurde. Dabei spielt die Idee, politische Herrschaft durch Verfassungen zu begründen und zu begrenzen, eine zentrale Rolle. Es werden die wichtigsten verfassungsrechtlichen Prinzipien vorgestellt (Grundrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Verfassungsgerichtsbarkeit). Die völkerrechtliche Bindung der Staatsgewalt an Menschenrechte kennzeichnet die Entwicklung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Insbesondere im globalen Zusammenhang sind damit neue Herausforderungen verbunden, die Kernkonzepte des staatsrechtlichen Denkens wie etwa Souveränität verändern. Diese Herausforderungen und Transformationen werden anhand aktueller Fragestellungen behandelt.
Religionsverfassungsrecht – Staatskirchenrecht (2 SWS)
Das Verhältnis des Staates zu den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften ist in immer neuen Problemfeldern und -gestaltungen Gegenstand einer breiten öffentlichen Diskussion. In der jüngeren Vergangenheit sollen hier nur die Debatte um die Integration des Islam, das Kopftuch oder den religiösen Bezug der EU-Verfassung als Beispiele genannt werden. Jede staatskirchenrechtliche Ordnung sieht sich vor die Aufgabe gestellt, das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften von ihrem Wesen und ihren Aufgaben mit den Lebensinteressen einer sich zunehmend pluralisierenden Gesellschaft zu einem Ausgleich zu bringen. In der Vorlesung werden verschiedene staatskirchenrechtliche Ordnungsmodelle diskutiert, die historische Entwicklung des Staatskirchenrechts sowie Grundlagen der religionsrechtlichen Ordnung des Grundgesetzes behandelt. Dabei werden insbesondere grund- und menschenrechtliche Fragen diskutiert, wobei sowohl aktuelle Tendenzen zur Einschränkung der Religionsfreiheit, aber auch mögliche Menschenrechtsverletzungen durch religiöse Praxis eine Rolle spielen. Schließlich werden Einzelfragen besprochen, etwa Staat und Kirche/Religionsgemeinschaften im Bildungswesen, Theologische Fakultäten, Auswirkungen der europäischen Integration etc.
Islam und Recht in Europa (2 SWS)
Die Vorlesung behandelt im Schwerpunkt die vielfältigen Berührungspunkte zwischen islamischer Normativität und europäischen Rechtsordnungen. Hierbei geht es zum einen um die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Grenzen der Religionsfreiheit in Europa. Die menschenrechtliche Konzeption des Artikels 9 EMRK sowie die entsprechenden nationalen Verfassungsmodelle werden hier vergleichend behandelt. Zugleich geht es um mögliche Konflikte zwischen unterschiedlichen Menschenrechten, insbesondere im Hinblick auf die negative Religionsfreiheit, Gleichberechtigung der Geschlechter, Meinungsfreiheit und Religionskritik bis hin zu religiös begründeten Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit (z.B. Beschneidung von Knaben). Bei alledem wird auch der teilhaberechtliche Aspekt der Menschenrechte thematisiert. Im Bereich des Privatrechts geht es vor allem um die Anwendung islamrechtlich geprägter Vorschriften im Bereich internationalen Privatrechts und ihrer Begrenzung durch den ordre public, wiederum unter grund- bzw. menschenrechtlichen Aspekten, sowie um die Reichweite der ebenfalls menschenrechtlich konnotierten Handlungsfreiheit und ihrer Grenzen etwa bei der Rechtsgestaltung bei der Anwendung europäischer Sachrechtsordnungen. Zugleich wird die mittelbare Wirkung der Religionsfreiheit in ausgewählten Bereichen des Privatrechts (Arbeitsrecht, Mietrecht, sonstiges Vertragsrecht) angesprochen.
Völkerstrafrecht (2 SWS)
Die Vorlesung Völkerstrafrecht beschäftigt sich mit den Straftaten des Völkerrechts und deren Durchsetzung. Im sog. Nürnberger Prozess hat das Völkerstrafrecht seinen Ursprung. Auf diese historischen Fundamente wird nicht zuletzt wegen der regionalen Nähe besonders eingegangen. Einen Schwerpunkt bildet der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag, seine Zuständigkeit und seine Zurechnungslehre. Regelmäßig findet eine Exkursion nach Den Haag statt. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Völkerstrafrecht in Deutschland auf der Grundlage des VStGB und die Verfolgungstätigkeit des Generalbundesanwalts.
Europäisches Strafrecht (2 SWS)
Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts will die EU sein. Dazu ist auch eine intensive strafrechtliche Zusammenarbeit erforderlich. In der Vorlesung Europäisches Strafrecht, die auch als Ergänzung zur Pflichtvorlesung Europarecht gesehen werden kann, werden die Bemühungen der EU im Bereich Harmonisierung des Straf- und Strafverfahrensrechts ebenso besprochen wie die strafrechtliche Zusammenarbeit und die Strafverfolgung durch die Europäische Staatsanwaltschaft. In einem abschließenden Blick wird auch auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingegangen.
„FAU Human Rights Talks“ (2 SWS)
Die „Human Rights Talks“ behandeln tagesaktuelle menschenrechtliche Themen aus einer praxisnahen Perspektive und bieten den Studierenden Gelegenheit zum selbstorganisierten Lernen. Aufbauend auf eigenen Vorrecherchen zu spezifischen menschenrechtlichen Fragestellungen haben die Teilnehmenden Gelegenheit, mit Experten und Expertinnen der Menschenrechtspraxis in eine Diskussion einzutreten. Dies umfasst beispielsweise Gespräche mit Vertretern und Vertreterinnen der Menschenrechtsgerichte, aus der Unternehmenspraxis oder mit Studierenden aus anderen Weltregionen. Die Talks werden in der Regel auf Englisch abgehalten und dienen dem Zweck, kulturelle, politische und gesellschaftliche Einflussfaktoren auf die Menschenrechtspraxis anschaulich zu machen.
Neben den hier ausdrücklich genannten Lehrveranstaltungen können ggf. weitere Lehrveranstaltungen für den Schwerpunktbereich ausgewiesen und angerechnet werden.
C. Wer prüft?
Sprecherinnen: Prof. Dr. Grażyna Baranowska, Lehrstuhl für Migrationsrecht und Menschenrechte, Prof. Dr. Eva Pils, Lehrstuhl für Human Rights Law, und Prof. Dr. Dr. Patricia Wiater, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Menschenrechte
Regelmäßige Prüferinnen und Prüfer in der Juristischen Universitätsprüfung: Prof. Dr. Grażyna Baranowska, Prof. Dr. Markus Krajewski, Prof. Dr. Eva Pils, Prof. Dr. Dr. Patricia Wiater