Ab dem Examenstermin 2026/II haben Studierende die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie den schriftlichen Teil ihrer ersten juristischen Staatsprüfung digital am Laptop oder mit Stift und Papier schreiben wollen.
Zur Testung der Technik, aber auch um interessierten Studierenden die Möglichkeit zu geben, das E-Examen auszuprobieren, gab es am vergangenen Freitag eine Pilotierung in Würzburg.
Der Fachbereich Rechtswissenschaft der FAU nahm mit einem Kontingent von 25 Prüfungsplätzen an der Pilotierung teil. Der folgende Bericht soll Studierenden, welche nicht an der Pilotierung teilnehmen konnten, einen Eindruck über den Ablauf des E-Examens geben.
Wie bisher ist jeder Arbeitsplatz mit einer Prüfungsnummer versehen, sodass jeder Prüfling leicht zu seinem Tisch findet. Auf dem Tisch befindet sich ein Laptop mit ca. 14 Zoll Bildschirmdiagonale, eine Maus und eine Bedienungsanleitung für die Prüfungssoftware. Man hat die Möglichkeit, selbst eine der zwei zugelassenen externen Tastaturen mitzubringen und anzuschließen sofern man nicht die Laptop-Tastatur benutzen möchte.
Vor Beginn der Prüfung findet wie gewohnt eine Begrüßung und Belehrung der Prüflinge statt. Zusätzlich gibt es noch eine technische Einweisung in die Bedienung der Prüfungslaptops. Diese ist aber recht simpel gehalten, da man als Prüfling nicht viel falsch machen kann. Als letztem Schritt vor dem eigentlichen Beginn der Prüfung wird der Sachverhalt, wie gehabt in analoger Form, ausgegeben.
Während der Prüfung gehen Mitarbeiter des technischen Dienstleisters durch die Gänge und haben ein Auge auf die Akkustände der Laptops. Wenn der Akku eines Laptops zu Neige geht, wird von den Mitarbeitern eine Powerbank an den Laptop angeschlossen. Bei technischen Problemen mit den Laptops stehen die Mitarbeiter jederzeit zur Verfügung. Während der Pilotierung hat jedoch alles reibungslos funktioniert. Die Bearbeitungen der Prüflinge werden in kurzen Abständen auf einem Server gespeichert, sodass bei einem kompletten Ausfall eines Laptops reibungslos auf einem Ersatzgerät weitergeschrieben werden kann.
Das Schreibprogramm begrenzt sich auf simplere Funktionen. Möglich sind aber Formatierungen des Textes (z.B. „Fett“ oder „unterstrichen“), das Verändern der Schriftgröße oder die Nutzung von Nummerierungen. Freilich kann man auch Absätze an andere Stellen in der Bearbeitung verschieben.
Am Ende der Prüfung muss der Prüfling seine Bearbeitung über die entsprechende Schaltfläche digital abgeben. Der Prüfling kann also weiterhin darüber entscheiden, ob seine Prüfungsleistung bewertet werden soll oder nicht.
Weitere Informationen rund um das E-Examen finden sich auf der Webseite des LJPA: https://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt/erste-juristische-staatspruefung/e-examen/
Wiss. Mit. Marvin Othman
Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“
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