Bekanntmachung zur Nichtberücksichtigung des SoSe 2021

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die Juristische Universitätsprüfung, Prof. Dr. Christoph Safferling, LL.M. (LSE), hat mit JUP-Drs. 21/6 einen Hinweis auf die Rechtslage zur Nichtberücksichtigung des Sommersemesters 2021 bei Berechnung der Erstzulassungs-Höchstfrist zur JUP sowie für den Freischuss (EJS und JUP) veröffentlicht.

Das Dokument finden Sie unter folgendem Link: JUP-Drs. 21-6