Ausstellung Kunst und Strafrecht

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Immer wieder gelangen Kunstwerke in den Fokus der Aufmerksamkeit, wenn sie mit provozierenden Inhalten kontroverse Diskussionen entfachen. Die Fragen, ob Kunst „alles“ darf oder nicht, wo die Grenzen des Erlaubten sind, und wie weit ein Künstler sich im Namen der Kunstfreiheit entfalten kann, wenn er beleidigt, schockiert oder Tiere tötet, können nur schwer beantwortet werden: Kann sich ein nackter Stadionflitzer auf die Kunstfreiheit berufen? Stellt das Beschmieren der Kopenhagener Meerjungfrau mit abwaschbarer Farbe eine Sachbeschädigung dar? Oder handelt es sich bei dem in Wort und Bild wiedergegebenen Ende von Max und Moritz in einer Getreidemühle um eine verbotene Gewaltdarstellung?
 
Mit solchen und anderen spannenden Fragen beschäftigt sich seit einigen Jahren der Strafrechtler Prof. Dr. Dr. Uwe Scheffler (Viadrina Frankfurt/Oder) mit seinem Lehrstuhl im Rahmen des Forschungsprojektes „Kunst und Strafrecht“ beschäftigt. In diesem Rahmen wurde eine Ausstellung auf 11 Tafeln 20 bebilderten Fällen erarbeitet. Bisher wurde die Ausstellung „Kunst und Strafrecht“ an zahlreichen Universitäten in Deutschland, Österreich und der Türkei sowie – in einer polnischen Fassung – an diversen polnischen Hochschulen gezeigt.
 
Im Oktober 2018 kommt die Ausstellung nun ins Juridicum nach Erlangen. Zur offiziellen Eröffnung am 22.10.2018 um 17.30 Uhr wird Herr Scheffler mit Teilen seines Teams anwesend sein. In diesem Zusammenhang werden im Raum JDC 2.282 drei kurze Einleitungsvorträge stattfinden:
  • Joanna Melz: „Talent schützt vor Strafe nicht – Aus dem Atelier eines Meisterfälschers“
  • Uwe Scheffler: „Von nackten Männern und Strichmännchen – Kunst und Freiheit in der Kunst“
  • Claudia Zielińska: „Madonna – Eine Pop-Ikone zwischen Gotteslästerung und Gottesverehrung“