Internationale Studierende

Sie haben Ihr Abitur im Ausland gemacht und würden gerne am Fachbereich Rechtswissenschaft der FAU studieren? Wenden Sie sich bitte bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen an die Zulassungsstelle.

Falls Sie im Ausland bereits ein juristisches Studium begonnen oder abgeschlossen haben und Fragen zu möglichen Anerkennungen für ein Studium in Deutschland haben, so wenden Sie sich bitte NACH Ihre Immatrikulation an die Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“ bezüglich einer möglichen Teilanrechnung.

Nach Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums im Ausland haben Sie zudem die Möglichkeit eines Master-Studium an der FAU. Von Interesse sind besonders der LL.M. sowie der M.A. Human Rights. Zudem bietet die FAU einen LL.M. Recht und Informatik an.