20.12.2023

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Die heutige Frage lautete, ob für einen Baustopp die formelle Illegalität erforderlich ist oder darüber hinaus auch die materielle Illegalität erforderlich ist?

Eine Frage aus einem Kernbereich des Studiums. Für eine Abrissverfügung würde man die materielle Illegalität benötigen, nachdem dann ein Verstoß gegen andere als Formvorschriften gegeben wäre, welcher so nicht hinzunehmen ist. Bei einem reinen Baustopp, der „nur“ zu Verzögerungen führt, ist hingegen die formelle Illegalität ausreichend.