Zum Sommersemester 2026 treten Änderungen der Studien- und Prüfungsordnung Jura in Kraft:
(1) Prüferinnen und Prüfer können entscheiden, ob Klausuren als elektronische Prüfung angeboten werden. Die Klausur ist dann in den Räumen der Universität am eigenen Computer zu verfassen.
Diese Regelung ermöglicht es den Studierenden, sich auf das freiwillige „E-Examen“ vorzubereiten, das voraussichtlich ab dem Herbst dieses Jahres in der Ersten Juristischen Staatsprüfung angeboten wird. Über die nötige technische Ausstattung werden wir rechtzeitig informieren; zudem wird es Beratungsangebote in der Serviceeinheit Studium und Lehre geben.
(2) In die Bewertung der studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit im Schwerpunktstudium („Seminararbeit“) geht der mündliche Seminarvortrag ein. Er macht als Verteidigung der Arbeit 30 % der Endnote aus, die schriftliche Arbeit zählt mit 70 %. Sowohl die Verteidigung als auch die schriftliche Arbeit müssen bestanden sein.
Diese Regelung soll dem Täuschungspotential, das bei den Seminararbeiten mit der Verbreitung künstlicher Intelligenz massiv zugenommen hat, begegnen. Prüferinnen und Prüfern wird ermöglicht zu kontrollieren, ob die Prüflinge den Inhalt der Arbeit vertreten können.
Entgegen der Ankündigung, die wir im Herbst des letzten Jahres verbreitet haben, werden in den Übungen für Fortgeschrittene die Hausarbeiten vorerst nicht abgeschafft. Der Senat der FAU hat den entsprechenden Vorschlag des Fachbereichs Rechtswissenschaft abgelehnt. Die Hausarbeiten, die in der kommenden vorlesungsfreien Zeit angeboten werden, können deshalb nicht nur von Übungsteilnehmer/-innen aus dem laufenden Semester, sondern auch von denjenigen des Sommersemesters 2026 geschrieben werden. Außerdem werden wie bisher drei Klausuren angeboten, von denen eine zu bestehen ist.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an den Studiendekan des Fachbereichs, Prof. Dr. Andreas Funke, Email: jura-studiendekan@fau.de, oder die Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“ wenden.
