Schwerpunktbereichsstudium

Allgemeines

Alles auf einen Blick

Die Broschüre mit allen Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium erhalten Sie hier:

Broschüre zu den Schwerpunktbereichen (PDF) bei StuPO 2022 / Alte Fassung der Broschüre bei Schwerpunktstudium vor SoSe 2022

Das Schwerpunktbereichsstudium ist ab dem fünften Semester vorgesehen und dauert in der Regel 4 Fachsemester mit mittlerweile insgesamt 14 Semesterwochenstunden, bestehend aus Pflicht- / Wahlpflichtveranstaltungen und einem Seminar. Im Seminar hat der Studierende eine studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit anzufertigen. Eine mündliche Prüfung schließt das Schwerpunktbereichsstudium ab. Studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit (inkl. Verteidigung) und mündliche Prüfung gehen je zur Hälfte in die Note der Universitätsprüfung ein.

Das Schwerpunktbereichsstudium bietet inhaltlich anspruchsvolle Vertiefungsmöglichkeiten. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig über seine Interessen und möglichen späteren Berufsneigungen klar zu werden, da es nicht möglich ist, seinen Schwerpunkt erst kurz vor dem Examen zu wählen. Die Studierenden sollen ihren Studienverlauf bereits spätestens vier Semester vor dem geplanten Examenstermin festlegen.

Eine Zusammenstellung der häufigsten Fragen zur JUP und dem Schwerpunktbereichseminar finden Sie hier (zuletzt aktualisiert 03/2022). Darüber hinaus sollten die aktuellen Bekanntmachungen des Prüfungsausschusses beachtet werden (s.u.).

Bekanntmachungen des Prüfungsausschusses

Die Studierenden werden auf folgende aktuelle Bekanntmachungen des Prüfungsausschusses hingewiesen:

Voraussetzungen für den Beginn mit dem Schwerpunktbereichsstudium

Besondere formale Voraussetzungen für den Besuch der Lehrveranstaltungen im Schwerpunktbereichsstudium bestehen nicht und Sie müssen sich ebenso wenig für das Seminar im Schwerpunktbereich angemeldet haben. Das Gegenteil ist der Fall. Sie sollten zunächst einen Großteil der Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichs besucht haben, bevor Sie sich zu einem Seminar anmelden. Darüber hinaus setzt die Ausgabe des Themas für die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit grundsätzlich das Bestehen der vollständigen Zwischenprüfung und die Teilnahme an einem Proseminar voraus.

In den Proseminaren sollen die zur Anfertigung der studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit erforderlichen Fertigkeiten vermittelt und anhand einer kleineren schriftlichen Proseminararbeit und einem mündlichen Referat mit anschließender Diskussion aller Seminarteilnehmer eingeübt werden. Die Proseminare werden von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs Rechtswissenschaft abgehalten und sind für Studierende des 3. und 4. Semesters vorgesehen.

Die Teilnahme an einem Proseminar ist nach § 45 Abs. 1 S. 2 der Studienordnung Voraussetzung, um später überhaupt am Seminar im Schwerpunktbereich teilzunehmen zu können, in dem die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit angefertigt wird. Sie wird durch Teilnahmebescheinigungen ausgewiesen. Die Benotung des Proseminars hat keinen Einfluss auf das spätere Seminar. Allerdings sollte jeder Teilnehmer im eigenen Interesse ein möglichst hohes Engagement entfalten, schließlich dient es der Übung auf eine Examensleistung, und kann, wie die Klausurenkurse auch, als Basis für einen späteren Examenserfolg angesehen werden.

Das Thema des Proseminars ist für die Wahl des Schwerpunktbereiches ohne Bedeutung: Auch mit einem strafrechtlichen Proseminar kann man den Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht wählen, etc.

Anmeldung und Themenvergabe

Die Bekanntgabe der Anzahl und Themen der Proseminare erfolgt auf StudOn ab Ende der Vorlesungszeit des dem Seminar vorangehenden Semesters. Dort erhalten Sie auch Informationen zum Anmeldeverfahren für die einzelnen Proseminare. Die Proseminare können als wöchentlich stattfindende Veranstaltung oder als Blockseminar abgehalten werden.

In der Regel erhalten die Teilnehmer zu Beginn eines Proseminars eine Einführung in die Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens, Hinweise zu den Anforderungen der Proseminararbeit sowie Hilfestellungen zu deren Anfertigung. Anschließend erfolgt die Themenvergabe. Danach erstellen die Studierenden Ihre Proseminararbeit innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens (ca. 4 Wochen). Nach Abgabe und Korrektur der schriftlichen Arbeit stellen alle Teilnehmer ihr Thema als Referat vor.

Voraussetzung der Anmeldung zum Seminar im Schwerpunktbereich ist das vollständige Bestehen der Zwischenprüfung.

Schwerpunktbereiche

Die Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer, soweit sie interdisziplinäre und internationale Bezüge aufweisen, deren Vermittlung, und ermöglichen eine frühzeitige Spezialisierung der Studierenden. Mit der Anmeldung zur studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit legen die Studierenden ihren Schwerpunktbereich verbindlich fest.

Die Studierenden am Fachbereich Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität können mittlerweile zwischen den nachfolgenden zwölf Schwerpunktbereichen wählen.

Die Festlegung auf einen Schwerpunktbereich erfolgt durch die Anmeldung zur studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit.

Die für ein ordnungsgemäßes Schwerpunkbereichsstudium verpflichtenden Lehrveranstaltungen sind in der Studien- und Prüfungsordnung der Friedrich Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg im Einzelnen aufgeführt.

Welche Veranstaltungen im Rahmen des gewählten Schwerpunktbereiches zu belegen sind, können Sie der Anlage zu § 43 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung entnehmen.

Eine Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichsstudiums ist mit einer Ausnahme nicht erforderlich. Die Ausnahme bildet das Seminar, zu dem sich der Studierende anmelden muss (siehe hierzu den nächsten Abschnitt). Der Besuch anderer Veranstaltungen im Schwerpunktbereich ist auch vor dem Besuch eines Seminars im Schwerpunktbereich und ohne Anmeldung möglich.

Seminar und studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit

Im gewählten Schwerpunktbereich hat der Studierende ein Seminar zu besuchen, in dem er die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit anfertigt. Im Seminar soll der Studierende über seine Arbeit dann auch mündlich referieren und diese zur Diskussion stellen.

Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen und beginnt mit der Ausgabe des Themas durch den Seminarleiter. Wird die Arbeit nicht innerhalb der Bearbeitungszeit beim Prüfungsamt eingereicht, so gilt sie als angefertigt und mit der Note „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet. Die Bearbeitungszeit kann nur ausnahmsweise verlängert werden, wenn deren Einhaltung aus vom Bearbeiter nicht zu vertretenden Gründen unmöglich ist.

Bitte beachten Sie auch das Merkblatt für die Anfertigung von studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeiten (zuletzt aktualisiert: 01/2025).

Eine Liste der Schwerpunktbereichsseminare im kommenden Semester finden Sie hier.

Die Festlegung des Schwerpunktbereiches erfolgt dadurch, dass sich der Studierende für ein dem gewünschten Schwerpunktbereich zugeordnetes Seminar anmeldet, in dem die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit angefertigt wird. Die Wahl des Seminars hat keine Auswirkungen auf die Wahl des Vertiefungsbereiches innerhalb des Schwerpunktbereichs. Die Festlegung auf einen Vertiefungsbereich erfolgt erst anlässlich der Anmeldung zur Mündlichen Universitätsprüfung.

Man kann sich nur zu einem Seminar anmelden. Ein Wechsel des Seminars und damit des Schwerpunktbereichs ist nur vor der Ausgabe des Themas der studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit zulässig und ist u. U. mit erheblichem Zeitverlust verbunden. Es ist also nicht möglich, bei einem unliebsamen Seminarthema einfach zu wechseln. Die Seminaranmeldung und gleichzeitige Festlegung des Schwerpunktbereiches soll am Ende des vierten bzw. im fünften Fachsemester für ein Seminar im sechsten Fachsemester oder am Ende des fünften bzw. im sechsten Fachsemester für ein Seminar im siebenten Fachsemester erfolgen. Das Seminar zum Schwerpunktbereich sollte also im 6. oder 7. Semester absolviert werden.

Die Anmeldung zu dem Seminar im Schwerpunktbereich erfolgt ab dem Wintersemester 2021/22 digital statt durch Einsendung eines schriftlichen Anmeldebogens an Prüfungsausschuss oder Prüfungsamt.

Zu diesem Zweck wurde der folgende Bereich auf StudOn eingerichtet:

https://www.studon.fau.de/crs3408902.html

Die Anmeldung erfolgt nach Beitritt zum entsprechenden Termin-„Kurs“ durch Eintragungen in eine tabellarische Datensammlung und Upload eines ausgefüllten PDF-Formulars. Alle Vorlagen und Informationen sind im entsprechenden Bereich zusammengestellt.
Bitte beachten Sie, dass Beitritt und Bearbeitung Ihrer Informationen nur während der Anmeldephasen möglich sind:

  • Anmeldungen zum Seminar im Sommersemester: jeweils im November des Vorjahres
  • Anmeldungen zum Seminar im Wintersemester: jeweils im Mai

Nach Eingang der Anmeldung wird vom Prüfungsamt die Zuordnung der Studierenden zu den Schwerpunktbereichsseminaren vorgenommen. Grundsätzlich kann der Studierende mit der Berücksichtigung im gewünschten Schwerpunktbereich rechnen. Allerdings kann nicht garantiert werden, dass ein Platz im gewünschten Seminar zur Verfügung steht. Sollten einzelne Seminare überfüllt sein, wird den Bewerbern ein Platz in einem anderen Seminar des gleichen Schwerpunktbereichs angeboten.

Im Schwerpunktbereich „Kriminalwissenschaften“ ist die Gesamtzahl der Studienplätze beschränkt. Sollten sich mehr Bewerber zu Seminaren des Schwerpunktbereiches „Kriminalwissenschaften“ anmelden, als Plätze zur Verfügung stehen, findet unter allen Bewerbern ein Auswahlverfahren statt, das sich nach dem Durchschnitt der Bewertung der besten Abschlussklausur im Strafrecht sowie der Abschlusshausarbeit (egal aus welchem Fach), richtet. Eine Kopie der Scheine über die Abschlusshausarbeit und die beste Abschlussklausur im Strafrecht ist der Anmeldung zu einem Seminar im Schwerpunktbereich „Kriminalwissenschaften“ beizufügen. Bewerber, die im Auswahlverfahren keinen Erfolg haben, können sich zu einem Seminar in einem anderen Schwerpunktbereich anmelden oder es zu einem späteren Termin (mit ggf. verbesserten Klausuren/Hausarbeiten) noch einmal versuchen.

Auf dem Anmeldeformular können Alternativvorschläge für andere Seminare des selben oder eines anderen Schwerpunktbereiches angegeben werden (im letzteren Falle ist damit allerdings ein Wechsel des Schwerpunktbereiches verbunden). Diese Angabe hat keine negative Auswirkung auf die Chance, im zuerst gewählten Seminar einen Platz zu bekommen.

Mündliche Prüfung

Über die Inhalte des Schwerpunktstudiums wird eine mündliche Prüfung abgehalten. Nähere Hinweise zur das Schwerpunktbereichsstudium abschließenden mündlichen Prüfung erhalten Sie im Kapitel „Juristische Universitätsprüfung„.