Abschaffung der Hausarbeiten in der Großen Übung ab dem Sommersemester 2026
Da sich die juristische Arbeitsweise in letzter Zeit durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz nachhaltig verändert hat, werden ab dem Sommersemester 2026 in den Übungen für Fortgeschrittene keine Hausarbeiten mehr gestellt. Stattdessen werden nicht mehr drei, sondern vier Klausuren angeboten; zwei Klausuren sind zu bestehen.
Diejenigen Studierenden, die im laufenden Wintersemester 2025/2026 in einer Übung für Fortgeschrittene eine Klausur bestehen, haben wie bisher die Möglichkeit, in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Wintersemester eine Hausarbeit zu schreiben, um so den Leistungsnachweis zu erwerben. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Übungen im Sommersemester 2026 steht diese Möglichkeit nicht offen.
