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Prüfungen

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Prüfungen

Sie müssen jedes Modul Ihres Studiums mit einer Prüfung abschließen. Dabei gilt der Grundsatz: ein Modul- eine Prüfung. Davon ausgenommen sind Portfolio- Prüfungen (z.B. Sprachenmodul). Die einzelnen Module mit den zugeordneten Prüfungen finden Sie im Modulhandbuch.

Für jede Modulprüfung ist eine vorherige Anmeldung über das Prüfungsverwaltungsportal mein.campus innerhalb des Prüfungsanmeldezeitraums erforderlich. Außerhalb des Anmeldezeitraumes ist keine Anmeldung möglich.

Sie können grundsätzlich bis 3 Werktage vor dem jeweiligen Prüfungstag ohne nachteilige Folgen von der jeweiligen Prüfung zurücktreten. Ausgenommen  hiervon sind Wiederholungsprüfungen, bei denen ein freiwilliger Rücktritt nicht möglich ist.

Die Prüfungen finden in der Regel in der letzten Vorlesungswoche sowie in den ersten sechs Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt. Beachten Sie hierzu den Terminplan.

Die Prüfungen am Fachbereich Rechtswissenschaft in Erlangen werden in der Regel für einen erstmaligen Versuch nur in dem Semester angeboten, in dem auch die Vorlesung gehalten wird. Ausgenommen davon sind Wiedeholungsprüfungen.  Aus technischen Gründen finden Sie diese Prüfungen aber auch in allen anderen Semestern in der mein.campus- Prüfungsanmeldung angezeigt. Daraus ist jedoch für Prüfungen am Fachbereich Rechtswissenschaft in Erlangen explizit kein tatsächliches Angebot der Prüfung abzuleiten!

Die Prüfungen am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften in Nürnberg sind in der Regel jedes Semester sowohl für die Erstablegung wie auch für die Wiederholung wählbar.

Grundsätzlich sieht die Prüfungsordnung drei Versuche für die Ablegung einer Prüfung vor. Ausnahmen davon bilden die Prüfungen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung sowie die Bachelorarbeit.

Der Wiederholungsversuch ist zum nächsten Termin abzulegen, in der Regel im Laufe des auf die Prüfung folgenden Semesters. Für den Wiederholungsversuch gilt der Studierende als angemeldet.

Hier finden Sie eine Auswahl juristischer Altklausuren speziell für die höheren Semester des Studiengangs Wirtschaftsrecht.

Dies bedeutet nicht, dass die Klausuren in den nächsten Semestern ebenfalls nach diesem Muster gestellt werden. Die Entscheidung, wie eine Klausur gestellt wird, liegt allein bei dem jeweiligen Prüfer.

Gleichwohl soll Ihnen diese Sammlung als Orientierung für die Klausurvorbereitung dienen und die an Sie gestellten Anforderungen verdeutlichen.

Altklausuren:

Altklausur Kapitalgesellschaftsrecht WiSe 2013/14

Altklausur Kapitalmarktrecht SoSe 2014

Altklausur Kapitalmarktrecht SoSe 2016

Altklausur Konzern-, Umwandlungs- und Übernahmerecht SoSe 2017

Prüfungsamt

Für den Studiengang Wirtschaftsrecht ist das Prüfungsamt Nürnberg zuständig. Zuständig ist hier

Nadja Hirsch, VA

Abteilung L - Lehre & Studium
L 6 Prüfungsverwaltung

  • Telefon: 0911530295652
  • E-Mail: nadja.hirsch@fau.de

Achtung: Bitte geben Sie im (E-Mail)Schriftverkehr mit dem Prüfungsamt immer Ihre Matrikelnummer und, sofern es um Prüfungen geht, die jeweilige Prüfungsnummer an.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss überwacht die Einhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnung. Er betreut die Planung und Organisation der Prüfungen sowie deren Durchführung (§ 9 StPO WR). Darüber hinaus ist der Prüfungsausschuss zuständig für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten wie Fristverlängerungen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist derzeit Herr Prof. Dr. Klaus- Ulrich Schmolke.

 

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Fachbereich Rechtswissenschaft

Schillerstr. 1
91054 Erlangen
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