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Studienaufbau, -inhalte

Weitere Informationen:

  • Modulhandbuch Wirtschaftswissenschaften
  • Modulhandbuch Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht- Studium ist auf sechs Semester angelegt. Dabei lassen sich zwei Phasen innerhalb des Studiums unterscheiden, die jeweils auch einer Prüfung zugeordnet sind: die Grundlagen- und Orientierungsprüfung und die Bachelorprüfung.

Innerhalb der Anfangsphase werden die Grundlagen vermittelt. Das beinhaltet den Besuch der Module Mathematik, Buchführung, Jahresabschluss, Mikro- und Makroökonomie, Einführungen in das öffentliche und das bürgerliche Recht sowie das Schuldrecht.

In der zweiten Phase des Studiums werden neben den Pflichtmodulen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften die Vertiefungsmodule sowie die Bachelorarbeit absolviert. Hier steht die Ausbildung im Wirtschaftsrecht im engeren Sinne im Fokus.

wpk

Die ersten beiden Semester des Bachelor-Studiums bilden die so genannte Assessmentphase. Diese wird mit der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) abgeschlossen. Die GOP ist gem. §§ 29, 30 der Studien- und Prüfungsordnung für Wirtschaftsrecht (StPO/ WR) keine eigene Prüfung, sondern setzt das Erreichen einer bestimmten Anzahl von ECTS voraus.

Die für das Bestehen erforderlichen 30 ECTS müssen aus den Fächern der ersten beiden Semester mit Ausnahme des Sprachenmoduls stammen. Dabei muss jeweils mindestens ein Modul aus dem Bereich Wirtschaft („BWL“, „VWL“; nicht aus den „Grundlagen“) und ein Modul aus dem Bereich Recht erbracht werden.

GOP- Module sind mithin bei Studienbeginn ab dem WS 14/15: Mathematik; Buchführung; Jahresabschluss; Makroökonomie; Mikroökonomie; Einführung in das öffentliche Recht und das Europarecht; Einführung in das bürgerliche Recht/ BGB Allgemeiner Teil und Schuldrecht I inkl. Hausarbeit.

Der Regeltermin der GOP ist das Ende des zweiten Semesters, wobei eine Überschreitungsfrist von einem Semester durch die Prüfungsordnung ermöglicht wird, § 6 Abs. 1 S. 2, 3 StPO/ WR, also Ende des dritten Fachsemsters.

Die Prüfungen der GOP dürfen nur einmal wiederholt werden, § 19 Abs. 1 S. 3 StPO/ WR. Das bedeutet, dass bei einem gescheiterten Zweitversuch die entsprechende Prüfungsleistung nicht zur GOP gezählt wird. Nichtsdestotrotz muss hier ein Drittversuch innerhalb der Wiederholungsfrist abgelegt werden.

Bei Vorliegen wichtiger Gründe ist ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Abelgung der GOP an den Prüfungsausschuss möglich.

An die GOP schließt sich die Bachelorprüfung an. Auch hier handelt es sich nicht um eine Prüfung, sondern vielmehr um die Gesamtheit der einzelnen Modulprüfungen. Die Bachelorprüfung gliedert sich in einen Pflichtbereich und einen Vertiefungsbereich.

Innerhalb des Pflichtbereichs sind die in Anlage 1 zur Prüfungsordnung angeführten Module abzulegen.
Die Zusammensetzung des Vertiefungsbereichs ergibt sich ebenfalls aus der Prüfungsordnung in Verbindung mit dem Modulhandbuch. Die Studierenden wählen nach eigenen Interessen Vertiefungsmodule. Die juristischen Vertiefungsmöglichkeiten werden im Modulhandbuch aufgelistet. Aus dem Bereich Wirtschaftswissenschaften können alle Module gewählt werden, die für den Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften als Vertiefungsmodule ausgewiesen sind.

Besonderer Hinweis zum Vertiefungsmodul „Rechtswissenschaftliches Praktikum“

Wird das unbenotete Vertiefungsmodul „Rechtswissenschaftliches Praktikum“ gewählt, muss ein Praktikumsbericht über die achtwöchige Praxisphase angefertigt werden. Hierbei handelt es sich nicht um einen reinen Tätigkeitsbericht. Vielmehr soll ein Bezug zwischen der ausgeübten Tätigkeit und den im Studium erlernten Kenntnissen hergestellt werden. Hierzu können die während des Praktikums aufgeworfenen abstrakten Rechtsfragen aufgegriffen und wissenschaftlich behandelt werden (vgl. Musterauszug).

Darüber hinaus ist die Bachelorarbeit mit Seminar zur Bachelorarbeit abzulegen.

Beachten Sie, dass sich die Anforderungen der wirtschaftswissenschaftlichen Module aus dem Modulhandbuch der Wirtschaftswissenschaften ergibt (siehe Verweis Modulhandbuch Wirtschaftsrecht).

Hier finden Sie eine Auswahl juristischer Altklausuren speziell für die höheren Semester des Studiengangs Wirtschaftsrecht.

Dies bedeutet nicht, dass die Klausuren in den nächsten Semestern ebenfalls nach diesem Muster gestellt werden. Die Entscheidung, wie eine Klausur gestellt wird, liegt allein bei dem jeweiligen Prüfer.

Gleichwohl soll Ihnen diese Sammlung als Orientierung für die Klausurvorbereitung dienen und die an Sie gestellten Anforderungen verdeutlichen.

Altklausuren:

Altklausur Kapitalgesellschaftsrecht WiSe 2013/14

Altklausur Kapitalmarktrecht SoSe 2014

Altklausur Kapitalmarktrecht SoSe 2016

Altklausur Konzern-, Umwandlungs- und Übernahmerecht SoSe 2017

Das Modul „Wirtschaftsrecht in der Beratungspraxis“ wird jedes Semester angeboten und richtet sich an Studierende des Wirtschaftsrechts (LL.B.) ab dem 6. Semester. Erst nach Abschluss aller Module der Studienbereiche Öffentliches Recht, Zivilrecht und Wirtschaftsrecht bzw. zeitgleichem Abschluss der genannten Module empfiehlt sich eine Teilnahme. Das Modul „Wirtschaftsrecht in der Beratungspraxis“ dient der Vertiefung, Anwendung und Vernetzung der Inhalte aller juristischen Module.

Nach einer vorherigen Anmeldung zum Modul (Anmeldefrist beachten!) am Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht, werden die Teilnehmer in Gruppen eingeteilt. Anhand einer praxisorientierten Fallstudie sollen die Teilnehmer innerhalb der Gruppen mit Blick auf eine komplexe Beratungssituation eine Lösung entwickeln, welche den Sachverhalt umfassend rechtlich analysiert. Die Konzepte werden im Rahmen einer mehrtägigen Blockveranstaltung durch die einzelnen Gruppen präsentiert, durch eigenständige Argumentation begründet und gegebenenfalls gegen die Kritik der Teilnehmer verteidigt.

Nach erfolgreicher Teilnahme und Abschluss der Blockveranstaltung werden die Studierenden zur mündlichen Prüfung des Moduls „Wirtschaftsrecht in der Beratungspraxis“ zugelassen. Die mündliche Prüfung wird als Gruppenprüfung durchgeführt, wobei für jeden Prüfungsteilnehmer 30 Minuten Prüfungszeit vorgesehen ist. Die Prüfung wird durch die Professoren des Zivilrechts durchgeführt und findet in der zweiten Hälfte des jeweiligen Semesters statt. Zwar ist die Prüfung organisatorisch mit dem Modul „Wirtschaftsrecht in der Beratungspraxis“ verbunden, jedoch besteht keine unmittelbare inhaltliche Verbindung. Sie erstreckt sich dementsprechend inhaltlich auf den gesamten rechtswissenschaftlichen Teilbereich des Studiengangs Wirtschaftsrecht.

Zusätzlich dient die mündliche Prüfung der Anrechnung im Rahmen des Wirtschaftsprüfer-Examens vorbehaltlich der Genehmigung der Wirtschaftsprüferkammer für die jeweilige Kohorte.

Mit Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung ist das Modul bestanden.

Bitte beachten Sie, für dieses Modul besteht neben der Teilnahme an der mündlichen Prüfung eine Anwesenheitspflicht.

Die aktuelle Veranstaltungsbekanntmachung für das Modul „Wirtschaftsrecht in der Beratungspraxis“ im Wintersemester 2021/2022 finden Sie hier.

Pflichtbestandteil des Studiums ist das „Sprachenmodul Englisch“, das einen Umfang von insgesamt 8 Semesterwochenstunden / 10 ECTS hat, und mit dessen Abschluss grundlegende fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse in den Fachgebieten Recht und Wirtschaft bescheinigt werden. Die fachspezifischen Kurse verstehen sich dabei als Sprachkurse mit juristischem, bzw. wirtschaftswissenschaftlichem Inhalt. In diesen Kursen steht die Vermittlung von juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten und der entsprechenden Fachsprache im Vordergrund. Es sollen verschiedene wesentliche Themenbereiche im Überblick behandelt und dabei alle vier Sprechfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Hören, Sprechen) geübt werden.

Für die Fachsprachausbildung besteht Anwesenheitspflicht i.S.v. §6 Abs. 1 StPO/WR. Regelmäßige Anwesenheit zur Erfüllung der Anwesenheitspflicht liegt dann vor, wenn nicht mehr als 15% der Unterrichtszeit versäumt wird.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch und der Broschüre unter http://jurasprachen.de/wr-info

Das Bachelor-Studium schließt mit einer Bachelor-Arbeit ab. Die Bachelor-Arbeit kann sowohl im rechtswissenschaftlichen wie auch im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich angefertigt werden.

Um das Thema bemüht sich der Student selbstständig. Die Bachelorarbeit kann auch in Kooperation mit einem Unternehmen oder einem Institut verfasst werden.

Zur Unterstützung während der Anfertigung der Bachelor-Arbeit besuchen die Studierenden darüber hinaus das Seminar zur Bachelor-Arbeit. Wird die Bachelorarbeit am Fachbereich Rechtswissenschaft geschrieben, tritt an die Stelle des begleitenden Seminars ein vor Anmeldung des Bachelorthemas zu absolvierendes Proseminar.

Genauere Informationen und spezielle Regelungen für die Bearbeitung im rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Bereich finden Sie im Modulhandbuch.

Informationen zu Auslandsaufenthalten finden Sie unter Outgo.

Dem Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.) an der FAU wurde von der Wirtschaftsprüferkammer unter Bedingungen die Bestätigung nach § 8 Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung – WPAnrV) für diejenigen Studierenden, die ihr Studium im WS 15/16, WS 16/17 und WS 17/18 aufgenommen haben, erteilt.

Zur Verkürzung des Wirtschaftsprüferexamens müssen alle folgenden Module musterstudienplangemäß abgelegt werden:

Einführung in das Bürgerliche Recht/BGB Allgemeiner Teil
Einführung in das Öffentliche Recht und das Europarecht
BGB Schuldrecht I inkl. Hausarbeit
BGB Schuldrecht II
Sachenrecht
Handelsrecht
Personengesellschaftsrecht
Kapitalmarktrecht
Vertiefung Zivilrecht 1: IPR
Vertiefung Zivilrecht 2: Arbeitsrecht
Kapitalgesellschaftsrecht
Vertiefung Recht/Wirtschaft
Konzern- Umwandlungs- und Übernahmerecht
Insolvenzrecht
Wirtschaftsrecht in der Beratungspraxis
Bachelorarbeit und Seminar zur Bachelorarbeit
Sollten Sie Module nicht in dem nach dem Musterstudienplan vorgesehenen Semester abgelegt haben, aber an einer Anrechnung Ihrer Studienleistungen durch die Wirtschaftsprüferkammer interessiert sein, wenden Sie sich bitte direkt an britta.willacker@fau.de.
Die weiteren Anrechnungsmodalitäten entnehmen Sie bitte § 9 WPAnrV (über den obigen Link zugänglich). Auf der Website der WPK finden Sie ferner eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (http://www.wpk.de/nachwuchs/examen/hochschulen/). Wenn Sie darüber hinaus weitere Fragen zum Anrechnungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Landesgeschäftsstelle der WPK, bei der Sie das Wirtschaftsprüferexamen ablegen wollen.
Aufgrund der Aufhebung des Studiengangs sind werden keine weiteren Anerkennungsanträge gestellt.
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