Fragen zu Studium und Lehre im WS 2020/21
Die Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“ hat die nachfolgenden Fragen & Antworten in Bezug auf Studium und Lehre am Fachbereich Rechtswissenschaft zusammengetragen.
Sollte Ihre Frage nicht beantwortet sein, können Sie uns sehr gerne unter jura-studienberatung@fau.de kontaktieren.
Studium und Prüfungen
Allgemeines
Fragen zur Studienorganisation und zum Ablauf des Studiums
- Informationen zum Studienbeginn am Fachbereich Rechtswissenschaft.
- Am 12.10.2020 findet eine Erstsemesterbegrüßung der FAU statt: https://www.fau.de/outreach/veranstaltungen/erstsemesterbegruessung/
- Unmittelbar danach beginnt die Online-Einführungswoche am Fachbereich Rechtswissenschaft. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Studieneinstieg an unserem Fachbereich.
- Beginn: 02.11.2020
- Ende der Vorlesungszeit: 12.02.2021
Nach momentanem Planungsstand ist davon auszugehen, dass zumindest ein Teil der Lehrveranstaltungen in Präsenzform am Studienort Erlangen stattfinden wird. Dem Fachbereich Rechtswissenschaft ist auch der persönliche Kontakt unter den Studierenden (Lernen, Vor-/Nachbereitung von Lehrveranstaltungen) wichtig.
Bitte verfolgen Sie die aktuellen Entwicklungen auf der Seite „Aktuelle Meldungen„.
Auf der Seite des Bayerischen Landesjustizprüfungsamtes finden Sie aktuelle Informationen zu den praktischen Studienzeiten.
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/prakische_studienzeiten_und_coronavirus-pandemie.pdf
Zu beachten ist besonders, dass Praktika bis zur (neuen) Vorlesungszeit am 02.11.2020 absolviert werden können.
- Die Bibliothek ist zu den auf der Seite der UB genannten Zeiten geöffnet.
- Sie müssen jedoch einen Lernplatz reservieren.
- Sie sind selbst dafür verantwortlich, sich die notwendige technische Ausstattung (Endgeräte und Netzzugang) zu besorgen. Wenn es allerdings Probleme beim Zugang zu den einzelnen digitalen Lehrangeboten gibt, wenden sich direkt an die Lehrstühle, damit dort die Probleme behoben werden können. In besonderen Härtefällen, wenn Sie aus finanziellen Gründen Probleme haben, können Sie sich an den Sonderfonds der FAU wenden: https://www.fau.de/corona/fau4fau/
- Jedoch gibt es hinsichtlich der Nutzung von Software ein umfangreiches Angebot des Rechenzentrums. Auch im Bereich zum digitalen Lernen finden Sie einige Hinweise.
- Unter https://www.fau.de/corona/ finden Sie viele allgemeine Informationen zur aktuellen Lage an der FAU.
Fragen zu Abschlussklausuren, Zwischenprüfungen und Übungen für Fortgeschrittene im Wintersemester 2020/21
Dieser Bereich wird gerade überarbeitet!
Fragen zur Ersten Juristischen Staatsprüfung und zur Juristischen Universitätsprüfung
Zur Juristischen Universitätsprüfung müssen Sie sich i.d.R. im 12. Fachsemester anmelden. Wegen der Corona-Pandemie wird diese Frist auf das 13. Fachsemester verschoben, sofern Sie im Sommersemester 2020 schon immatrikuliert waren.
- Das Landesjustizprüfungsamt hat mitgeteilt, dass als Nachweis für Fachsprachausbildung und Übungen für Fortgeschrittene der Ausdruck aus Mein Campus (gesonderte Bescheinigung mit Verifikationscode) ausreichend ist.
- Grundsätzlich kommt es zu einer Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 auf die für den Freiversuch maßgebliche Semesterzahl. Das gilt aber nur, wenn Sie im Sommersemester 2020 bereits immatrikuliert waren.
- Weitere Informationen unter: https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/nichtanrechnung_des_sommersemesters_2020_-_freiversuch.pdf
Ja, ab dem Prüfungstermin 2020/II werden weite Teile des Familienrechts, insbesondere das Unterhaltsrecht und die Vorschriften über die Scheidungsgründe, in der schriftlichen und mündlichen Prüfung nicht mehr geprüft. Konkret bedeutet dies für Sie, dass bereits ab dem Termin EJS 2020/2 im Familienrecht nur noch folgende Themen geprüft werden können:
• die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen [ohne die Vorschriften zum Getrenntleben],
• das gesetzliche Güterrecht und die allgemeinen Vorschriften zur Gütertrennung und zur Gütergemeinschaft,
• die allgemeinen Vorschriften über Verwandtschaft
• sowie aus Abschnitt 2 Titel 5 des BGB die Vertretung des Kindes und die Beschränkung der elterlichen Haftung jeweils in Grundzügen.
Weitere Informationen unter: https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/beschr%C3%A4nkung_pr%C3%BCfungsstoff_ejs_ab_2020_2.pdf
Schwerpunktbereichsstudium
Dieser Bereich wird gerade überarbeitet!
Neue Vorgaben für die Seminararbeiten (Update 16.03.2020)
Fragen zu den Lehrveranstaltungen
Alle Lehrveranstaltungen finden ab Beginn der Vorlesungszeit (02.11.2020) statt. Der Fachbereich Rechtswissenschaft plant, soweit rechtlich zulässig und räumlich möglich, auch Präsenzlehre (u.a. in PÜs, Proseminaren, Seminaren und Tutorien). Näheres kann aber erst in einigen Wochen festgelegt werden. Es bleibt auf jeden Fall für die Lehrveranstaltungen bei den im UnivIS angegebenen Zeiten.
Am Fachbereich Rechtswissenschaft ist die jeweilige Dozentin/der jeweilige Dozent für die Digitalisierung des Lehrangebots verantwortlich. Informationen zu den jeweiligen digitalen Kursen finden Sie v.a. im StudOn-Bereich der jeweiligen Lehrveranstaltung, im UnivIS oder aber auch auf der Homepage des entsprechenden Lehrstuhls.
Der erlanger examenskurs findet jedenfalls plangemäß statt (sh. Homepage). Details der Durchführung werden im Laufe des Sommers festgelegt.
Aufgrund der aktuellen Situation finden die Schlüsselqualifikationen am Fachbereich Rechtswissenschaft im WiSe 2020 eingeschränkt statt. Ob und in welcher Weise im Wintersemester 2020/21 Schlüsselqualifikationskurse des Instituts für Anwaltsrechts und Anwaltspraxis stattfinden, entnehmen Sie der Seite des ARAP .