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Allgemeine Informationen zu Outgoing

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Allgemeine Informationen zu Outgoing

Im juristischen Bereich ist es oft nicht leicht ausländische Leistungen als gleichwertig anerkannt zu bekommen. Anerkennungsmöglichkeiten könnten jedoch in den Fächern Europarecht, Internationales Privatrecht oder Rechtsvergleichung vorhanden sein, sowie bei der fachspezifischer Fremdsprachenausbildung.

Für Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte an die Studienberater der Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“.

Es gibt sehr viele verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für Auslandsvorhaben, unter anderem:

  • Förderung durch das Erasmus+ Programm (automatisch bei Teilnahme)
  • Stipendien des DAADs
    • inkl. PROMOS Stipendien für Auslandsaufenthalte außerhalb des Erasmus Raums (Bewerbungsfristen jährlich Mitte Februar und Mitte Juli für das darauf folgende Semester)
  • Weitere, von der FAU verwaltete Stipendien
  • das klassische Auslands-BAföG
  • und diverse externe Fördermöglichkeiten.

Lassen Sie sich nicht vom scheinbar hohen finanziellen Aufwand eines Auslandsvorhaben abschrecken, sondern informieren Sie sich und realisieren Sie ihr Vorhaben!

Gemäß §37 II 1 Nr. 2 a) JAPO werden bis zu zwei Urlaubssemester nicht als Fachsemester im Rahmen der Freischussregelung angerechnet, wenn:

– im rechtswissenschaftlichen Bereich an einer Auslandsuniversität studiert wurde

– Veranstaltungen zum ausländischen oder internationalen Recht besucht wurden

– pro Semester mind. 8 SWS bzw. 12 ECTS erfolgreich absolviert wurden

– ein Leistungsnachweis vorliegt (der bloße Besuch einer Lehrveranstaltung genügt nicht)

An dieser Stelle erfolgen nur Hinweise, bindende Geltung entfaltet nur die JAPO.

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Fachbereich Rechtswissenschaft

Schillerstr. 1
91054 Erlangen
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