Die Studienzuschüsse und ihre Verwendung

Grundsätzliches

Seit dem 1. Oktober 2013 erhält unser Fachbereich Studienzuschüsse aus Kompensationsmitteln des Landes, die an die Stelle der bisher von den Studierenden zu entrichtenden Studienbeiträge getreten sind. Allgemeine Informationen sowie die rechtlichen Grundlagen für die Studienzuschüsse finden Sie hier.

Verwendung der Studienzuschüsse

Am Fachbereich Rechtswissenschaft wird über die Verwendung der Studienzuschüsse in einem paritätisch mit Studierenden und Professoren besetzten Fakultätsunterausschuss zur Verwendung von Studienzuschüssen entschieden, dem auch der Frauenbeauftragte  und ein Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehören. Die dort jeweils für ein Jahr gefassten Verwendungsbeschlüsse werden von dem Zentralen Gremium der Universität zur Verwendung der Studienzuschüsse überprüft und bedürfen zusätzlich der Zustimmung der Hochschulleitung. Fakultätsbeauftragter für die Studienzuschüsse ist Prof. Dr. Matthias Wrede, sein Vertreter Prof. Dr. Jürgen Stamm.

Aktivitäten

Im Folgenden werden zahlreiche konkrete Beispiele von Verbesserungsmaßnahmen im Bereich der Studienbedingungen genannt, die wir in den letzten Semestern aus Studienzuschüssen (vormals Studienbeiträgen) finanzieren konnten:

  • Personelle Verstärkung der Fachstudienberatung und des Tutorenprogramms für die Anfangssemester
  • Einführungswoche für Erstsemester vor Beginn der eigentlichen Vorlesungszeit sowie Erstellung und Druck spezieller Leitfäden für Studienanfänger
  • Erhebliche Ausdehnung der Anzahl der propädeutischen Übungen begleitend zu den Grundkursen und zu weiteren Vorlesungen
  • Ausweitung der „Klausurenwerkstatt“ und zusätzliches Angebot einer „Klausurenklinik“ mit individueller Einzelbesprechung und Fehleranalyse
  • Finanzierung eines breiten Zusatzangebotes an Veranstaltungen zu Schlüsselqualifikationen (z. B. Rhetorik, Mediation, Verhandlungsmanagement, Vernehmungslehre)
  • Unterstützung der Moot-Courts
  • Unterstützung der Fachsprachenausbildung
  • Unterstützung der Versorgung mit Skripten, Fall-Lösungen etc., so dass diese kostenlos an die Studierenden ausgegeben werden können
  • Ausweitung der Examenskurse und individuelle Betreuung durch Examenstutoren
  • Ausweitung des Examensklausurenkurses einschließlich eines schriftlichen Probeexamens
  • Regelmäßige simulierte mündliche Examensprüfungen mit Prüfern aus der Justiz und Verwaltung
  • Erhebliche Ausweitung der Bibliotheksöffnungszeiten
  • Erhebliche Verbesserung der Ausstattung der Bibliothek mit studienrelevanter Literatur und deren kontinuierliche Ergänzung um Neuauflagen
  • Online-Zugriffe auf juristische Datenbanken und Zeitschriften für alle Studierenden
  • Bezuschussung von auswärtigen Seminaren, fachbezogenen Exkursionen, studentischen Initiativen und der Absolventenfeiern

Verwendungsvorschläge

Bei Anregungen und Wünschen zur Verwendung der Studienzuschüsse, insbesondere zur Anschaffung von Büchern, wenden Sie sich bitte an den Studiendekan oder an studienzuschuesse@jura.uni-erlangen.de.

Prof. Dr. Markus Krajewski
Studiendekan und Vorsitzender des Fakultätsunterausschusses zur Verwendung von Studienzuschüssen