Hinweis zu den Abschlussklausuren im Rahmen der Studienordnungsänderung zum WS 2018/19

Für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2018/19 hat sich die Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft geändert.

Die vollständigen Änderungen können Sie hier nachlesen.

In dem Zuge stellt der Fachbereich die Auswirkungen auf die Abschlussklausuren für die Studierenden klar, die vor dem WS 2018/19 das Studium an der FAU begonnen haben und nicht der Studienordnung in der Fassung vom 30.7.2018 unterfallen.

1. Abschlussklausur Verwaltungsprozessrecht und Bayerisches Polizei- und Sicherheitsrecht

9 i.V.m. § 15 Abs. 4 StudO i.d.F. vom 30.7.2018 ist so zu verstehen, dass die Abschlussklausur Verwaltungsprozessrecht und Bayerisches Polizei- und Sicherheitsrecht bereits ab diesem Sommersemester für alle Studierenden der Rechtswissenschaft angeboten wird und dass demgemäß diese Abschlussklausur für die Zulassung zur Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht gem. § 9 Abs. 2 Ziff. 3b) StudO i.d.F. vom 30.7.2018 anerkannt wird.
Für die Zulassung zur Übung für Fortgeschrittene sind, für alle Studierenden, im Öffentlichen Recht 3 von 5 angebotenen (unterschiedlichen) Abschlussklausuren, die Zwischenprüfung im öffentlichen Recht und eine Abschlusshausarbeit (egal aus welchem Fach) zu bestehen.

Wichtiger Hinweis: Studierende der alten Kohorte (Studienbeginn vor dem WS 2018/19) können sich zu der Abschlussklausur „Verwaltungsprozessrecht und Bayerisches Polizei- und Sicherheitsrecht“ unter https://www.studon.fau.de/cat2617733.html anmelden! 

 

2. Abschlussklausur BGB Allgemeiner Teil

Die Abschlussklausur BGB Allgemeiner Teil kann von den Studierenden, welche unter die Studienordnungen vor der StudO i.d.F. vom 30.7.2018 fallen, nicht mitgeschrieben werden. Dies liegt an der sich vom Öffentlichen Recht unterscheidenden Situation, dass im Zivilrecht eine Erhöhung der Prüfungsanforderungen von „3 aus 4“ auf „4 aus 5“ Abschlussklausuren für die Zulassung zur Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht erfolgt ist.

Für die Zulassung zur Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht sind, für die Studierenden mit Studienbeginn vor dem WS 2018/19, 3 von 4 der angebotenen (unterschiedlichen) Abschlussklausuren, die Zwischenprüfung im Bürgerlichen Recht und eine Abschlusshausarbeit (egal aus welchem Fach) zu bestehen.
Studierende mit Studienbeginn im/ab dem WS 2018/19 müssen, für die Zulassung zur Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, 4 der 5 angebotenen Abschlussklausuren, die Zwischenprüfung im Bürgerlichen Recht und eine Abschlusshausarbeit (egal aus welchem Fach) bestehen.