Information für Wiederholer der mündlichen JUP ab Prüfungstermin 2018/I

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Im Hinblick auf die zum Prüfungstermin 2018/I in Kraft tretenden Änderungen im Fächerzuschnitt der Schwerpunktbereiche 1, 4 und 6 können Teilnehmer dieser Schwerpunktbereiche, die die mündliche juristische Universitätsprüfung bis einschließlich Prüfungstermin 2017/II erstmalig nicht bestanden haben (auch im Falle der Fristüberschreitung infolge Nichtantritts nach 13 Semester), bei der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ab Prüfungstermin 2018/I wählen, ob sie die mündliche JUP nach dem bisherigen Fächerzuschnitt ihres Schwerpunktbereichs ablegen wollen oder nach dem ab 2018 geltenden Fächerzuschnitt.