Anmeldung zu den Abschluss- und Zwischenprüfungen

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Hinsichtlich der Anmeldung zu den Abschluss- und  Zwischenprüfungen gilt folgende Regelung: Grundsätzlich ist im Anmeldezeitraum eine Anmeldung zur Abschlussklausur / Zwischenprüfungsklausur erforderlich. Ohne Anmeldung ist eine Teilnahme nicht möglich. Eine Ausnahme gilt aber für die jeweilige Abschlussklausur, wenn ein fristgerechter Rücktritt von der Zwischenprüfung erfolgt. Studierende, die zu einer Zwischenprüfung angemeldet waren, können also zum Termin der Abschlussklausur, die der Zwischenprüfung entspricht, von der sie zurückgetreten sind, erscheinen. Die Lehrstühle werden dann die angemeldeten Teilnehmer/innen sowie auch diejenigen zulassen, die von der Zwischenprüfung (im gleichen Fach!) zurückgetreten sind.
Hat sich jemand also z. B. für die Zwischenprüfung Grundrechte angemeldet und tritt von der Zwischenprüfung zurück, darf er dennoch an der Abschlussklausur Grundrechte teilnehmen. Ist keinerlei Anmeldung (auch nicht für die Zwischenprüfung) erfolgt, besteht auch keine Möglichkeit zur Teilnahme. Über organisatorische Details informieren Sie die Prüfer in den jeweiligen Veranstaltungen.
Für Fragen zur Studienorganisation steht Ihnen zudem die Studienfachberatung (jura-studienberatung@fau.de) gerne zur Verfügung.