Ankündigung des neuen Schwerpunkt 7: Grund- und Menschenrechte

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Ab dem Wintersemester 2020/21 wird das Angebot des Schwerpunktstudiums am Fachbereich Rechtswissenschaft um den Schwerpunktbereich 7: „Grund- und Menschenrechte“ erweitert. Studierende können sich vertieft mit dem Recht und der Politik des nationalen, regionalen und internationalen Menschenrechtsschutzes auseinandersetzen.

Der Kernbereich

Im Kernbereich werden die Grundlagen des Menschenrechtsschutzes im Verfassungs-, sowie Völker- und Europarecht vertieft und eine Einführung in die philosophischen und historischen Ursprünge der Menschenrechte gegeben. Zudem werden auch die institutionellen und verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Menschenrechtsschutzes sowie die Vielfalt an Durchsetzungsmechanismen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene behandelt und miteinander verglichen.

Vorlesungen aus dem Kernbereich

„Staat, Verfassung und Menschenrechte“, Europäische Grundrechte (Europarecht III), Völkerrecht I, Legal and Institutional Protection of Human Rights – Human Rights.

Der Wahlpflichtbereich

Im Wahlpflichtbereich werden materielle Grundlagen in verschiedenen, besonders menschenrechtssensiblen Themenbereichen, wie den Herausforderungen aus Migration, Wirtschaft und Religion vermittelt und vertieft. Spezifische Teilbereiche, wie das Migrationsrecht, einschließlich des Flüchtlingsrechts und seiner besonderen prozessualen Fragestellungen, menschenrechtliche Aspekte des Wirtschaftsvölkerrechts, das Religionsverfassungsrecht sowie weitere besondere Themenbereiche können vertieft behandelt werden, wobei allen Vertiefungsveranstaltungen die besondere Beleuchtung des Verhältnisses zwischen nationalem, supranationalem und internationalem Grund- und Menschenrechtsschutz, deren Unterschiede im materiellen und prozessualen Bereich sowie deren Ineinandergreifen gemein ist.

Vorlesungen aus dem Wahlpflichtbereich

Migrationsrecht I, Migrationsrecht II, Menschenrechtliche Bezüge des Internationalen Wirtschaftsrechts, Religionsverfassungsrecht – Staatskirchenrecht, Islam und Recht in Europa, Menschenrechtliche Bezüge des europäischen und internationalen Strafrechts, Europäisches Strafrecht, Völkerstrafrecht, „FAU Human Rights Talks“

Drei Gründe für den SPB 7:
Weitere Informationen zum Schwerpunktbereich 7 finden Sie unter:
https://www.jura.rw.fau.de/studium/im-studium/studiengaenge/studiengang-rechtswissenschaft/schwerpunktbereichsstudium/#collapse_8