Wichtige Änderungen der JAPO und der Universitätsprüfung ab Januar 2016

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Bereits mit Wirkung vom 1. Januar 2016 treten umfangreiche Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) in Kraft.

Die Änderungen betreffen u. a. folgende Bereiche:

  • Entfall der Pflicht, spätestens nach dem 12. Fachsemester zum Examen (betrifft nur die Staatsprüfung, für die Juristische Universitätsprüfung gilt weiterhin die 12-Semester-Regelung!!) anzutreten.
  • Entfall der Wiederholungsfrist und der Pflicht zur Ableistung eines Auflagesemesters nach nicht bestandener Erster Juristischer Staatsprüfung.
  • Maßvolle Reduzierung des Pflichtstoffes (ab 1. Januar 2017).

Weitere ausführliche Informationen finden Sie in einem Informationsschreiben unseres Studiendekans (Prof. Dr. Stamm) und auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes.

Für Rückfragen steht Ihnen die Studienfachberatung (jura-studienberatung@fau.de) gerne zur Verfügung.