Theorie und Praxis der Haftung im Straßenverkehr – Kooperationsveranstaltung mit der RAK Nürnberg

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Alle Interessierten sind am 1. Februar 2024 um 16 Uhr s.t. zu einer Veranstaltung zur Haftung im Straßenverkehr in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Nürnberg eingeladen. Erleben Sie die Lösung eines Falles zu einem Verkehrsunfallgeschehen in Italien mit!

Einführung

  • Wer haftet für Schäden im Rahmen von Verkehrsunfällen?
  • Welche besonderen Rechtsregeln gelten dafür?
  • Welche Besonderheiten gibt es bei Unfällen im Ausland?
  • Wie bestimmt sich der Umfang des Schadenersatzes bei Verkehrsunfällen?
  • Wie wird die Haftung für Verkehrsunfälle in der anwaltlichen Praxis realisiert?

In einer Veranstaltung in Kooperation mit der RAK Nürnberg können Sie live miterleben, wie die Rechtslage nach einem Verkehrsunfall geprüft wird.

Inhalte

Studierende des Fachbereichs Rechtswissenschaft der FAU haben im WS 2023/24 in einem Proseminar  zur Haftung im Straßenverkehr (PD Dr. Martin Zwickel) gearbeitet und stellen ihre examensrelevanten Themen in einer interaktiven Kooperationsveranstaltung mit der RAK Nürnberg vor.

In der Veranstaltung wird ein Fall zu einem Verkehrsunfall gelöst und die Lösung von erfahrenen Fachanwälten aus dem Verkehrsrecht kommentiert und um Praxisaspekte ergänzt. Das Publikum kann über Abstimmungen und Diskussionen unmittelbar an der Lösung des Falles mitwirken.

Programm

Folgendes Programm erwartet Sie:

  • Grußwort des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Dr. Uwe Wirsching
  • Einführung in den Fall (PD Dr. Martin Zwickel)
  • Interaktive Falllösung unter Einbeziehung des Publikums und unter Begleitung von Rechtsanwälten
  • Anschließend: Stehempfang mit Gelegenheit zum Networking „Studierende – Rechtsanwaltschaft – Publikum“

Fall

Folgender Fall (stark vereinfacht) erwartet Sie:

Eine minderjährige Fahrradfahrerin sieht sich auf einer Fahrradtour am Gardasee nach ihren Eltern um. Sie erfasst einen Inline-Skater, der verletzt wird. Ein vorbeifahrender LKW-Fahrer befürchtet, die Beteiligten könnten vom Fahrradweg auf die Straße geraten. Er steuert sein Fahrzeug daher in den Gegenverkehr. Beim Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkommenden PKW wird dessen Fahrerin  getötet. An den Fahrzeugen entstehen diverse Schäden. Auch die Angehörigen der PKW-Fahrerin und der Inline-Skater machen Ersatzansprüche geltend. 

Welche Ansprüche haben die Beteiligten und ihre Haftpflichtversicherungen gegeneinander? 

Anmeldung

Sie sind herzlich eingeladen, die Veranstaltung am 1. Februar 2024 um 16 Uhr s.t. im Sitzungssaal des Juridicum (Schillerstraße 1, 91054 Erlangen, Raum 0.283) mitzuverfolgen und am anschließenden Empfang teilzunehmen! Studierende erhalten durch die Veranstaltung zugleich einen Einblick in die examensrelevante Thematik der straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung.

    Eine Anmeldung ist leider nicht mehr möglich, da die maximale Zahl an Teilnehmenden erreicht ist.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    Kontakt

    PD Dr. Martin Zwickel, Maître en droit
    martin.zwickel@fau.de