Bundestag verlängert Regelstudienzeit

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Regelstudienzeit nun 10 Semester

Der Deutsche Bundestag hat am 18.10.2019 beschlossen (BT-Drs.:19/8581), dass die Regelstudienzeit für das rechtswissenschaftliche Studium in § 5a I 1 HS 1 DRiG von vier Jahren auf viereinhalb Jahre (9 Semester) erhöht wird. Dem entsprechend wurde ebenfalls § 5d II 1 DRiG angepasst, wonach der Stoff der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung so zu bemessen ist, dass das Studium nach fünf Studienjahren (10 Semester) abgeschlossen werden kann.

Grund für die Neuregelung ist, dass nach der Reform 2002/2003 die durchschnittliche Studiendauer von 9,6 Semestern im Jahr 2006 auf 11,3 Semester im Jahr 2016 angestiegen ist. Ebenso sollte eine zeitliche Angleichung an den Umfang von vergleichbaren Masterstudiengängen erfolgen.

Welche Auswirkungen ergeben sich für die Studierenden?
  • Zunächst betrifft die Gesetzesänderungen alle Studierenden der Rechtswissenschaft, egal welchen Semesters.
  • Die gravierendste Folge hat die Reform auf die BAföG-Förderhöchstdauer nach § 15a I des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Dadurch kommt es zu einer Erhöhung der Regelstudienzeit im Sinne des § 10 II Hochschulrahmengesetzes auf 10 Semester. Alle weiteren Voraussetzungen und insbesondere die Zeitpunkte und inhaltlichen Anforderungen an die Leistungsbescheinigung (§ 48 BAföG), welche im Laufe der Förderphase einzureichen ist, bleiben unverändert.
  • Die Gesetzesnovelle hat zunächst keinen Einfluss auf den Freiversuch (Freischuss) nach § 37 I 1 JAPO, da sich der ausdrückliche Wortlaut auf den Vorlesungsschluss des achten Semesters unmittelbar folgenden Prüfungstermin bezieht. Mangels einer dynamischen Verweisung in die o.g. §§ des DiRG bedürfte es hier erforderlichenfalls einer Änderung der JAPO.
  • Schließlich gelten die empfohlenen Studienpläne und Studienordnungen der FAU weiterhin fort.

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an Herrn Michael Keuchen unter jura-studienberatung@fau.de wenden.