Abgabe der Hausarbeiten im Sommersemester 2020

Coronavirus SARS-CoV-2
Aktuelle Meldung in Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2

Die Verlängerung des Abgabezeitraums für Hausarbeiten um fünf Wochen wird trotz der nach wie vor bestehenden Schließung der Bibliothek NICHT weiter verlängert, da nicht absehbar ist, wann die Bibliotheken wieder benutzt werden können und eine weitere Verzögerung der Abgabe zu erheblichen Verwerfungen im Studienverlauf führen würden. Bitte benutzen Sie für die Bearbeitung der Hausarbeiten die zur Verfügung stehenden Online-Quellen (juris, beck-online, E-Books und E-Journals, etc.). Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek. Bei der Korrektur wird der eingeschränkte Zugang zur Literatur berücksichtigt. Diese Regelung betrifft folgende Hausarbeiten: Abschlusshausarbeiten Zivilrecht (Prof. Schmolke) und Öffentliches Recht (Prof. Farahat) sowie die Hausarbeiten in den Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht (Prof. Stamm), Öffentlichen Recht (Prof. Funke) und Strafrecht (Prof. Kudlich). Den genauen Abgabezeitraum entnehmen Sie bitte den Informationen auf UnivIS, StudOn oder der Lehrstuhlseiten.