Alle Interessierten sind am Donnerstag, den 5. Februar 2026 um 16 Uhr s.t. zu einer Veranstaltung zur Haftung im Straßenverkehr in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Nürnberg (RAK) und der HUK COBURG eingeladen. Erleben Sie die Lösung eines Falles zu einem Verkehrsunfallgeschehen in Nürnberg mit!
Einführung
- Wer haftet für Schäden im Rahmen von Verkehrsunfällen?
- Welche besonderen Rechtsregeln gelten dafür?
- Welche Besonderheiten gibt es bei Unfällen mit Ausländerbeteiligung?
- Wie bestimmt sich der Umfang des Schadenersatzes bei Verkehrsunfällen?
- Wie wird die Haftung für Verkehrsunfälle in der anwaltlichen Praxis und bei den Haftpflichtversicherungen realisiert?
In einer Veranstaltung in Kooperation mit der RAK Nürnberg und der HUK COBURG können Sie live miterleben, wie die Rechtslage nach einem Verkehrsunfall geprüft wird.
Inhalte
Studierende des Fachbereichs Rechtswissenschaft der FAU haben im WS 2026/26 in einem Proseminar zur Haftung im Straßenverkehr (PD Dr. Martin Zwickel) gearbeitet und stellen ihre examensrelevanten Themen in einer interaktiven Kooperationsveranstaltung mit der RAK Nürnberg und der HUK Coburg vor.
In der Veranstaltung wird ein Fall zu einem Verkehrsunfall gelöst und die Lösung von erfahrenen Fachanwälten aus dem Verkehrsrecht und Mitarbeitenden der Versicherung kommentiert und um Praxisaspekte ergänzt. Das Publikum kann über Abstimmungen und Diskussionen unmittelbar an der Lösung des Falles mitwirken.
Programm
Folgendes Programm erwartet Sie:
- Grußwort des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Nürnberg (Dr. Uwe Wirsching)
- Einführung in den Fall (PD Dr. Martin Zwickel)
- Interaktive Falllösung unter Einbeziehung des Publikums und unter Begleitung von Rechtsanwälten sowie Mitarbeiter/-innen einer Versicherung (Studierende und Fachanwälte/Sachbearbeiter für Verkehrsrecht)
- Anschließend: Stehempfang mit Gelegenheit zum Networking „Studierende – Rechtsanwaltschaft – Publikum“
Fall
Folgender (frei erfundener) Fall (stark vereinfacht) erwartet Sie:
Ein in Schweden lebender deutscher Staatsbürger will seinen hochmotorisierten PKW auf der Autobahn A9 richtig ausfahren. Ein Fahrschulwagen mit einer 17-jährigen Fahrerin wechselt auf seine Fahrspur. Der Fahrlehrer greift noch rechtzeitig ein und lenkt das Fahrzeug, um einen Unfall zu vermeiden, auf ein Wohnmobil mit zwei in Schweden lebenden Insassen. Das Wohnmobil wiederum wird auf einen Sattelzug einer deutschen Spedition geschoben. Der Fahrlehrer und die Insassen des Wohnmobils werden teils erheblich verletzt, die Fahrerin des Wohnmobils trägt sogar eine teilweise Querschnittslähmung davon. Natürlich sind auch die beteiligten Fahrzeuge erheblich beschädigt.
Der rasant fahrende, in Schweden lebende deutsche Staatsbürger hat in der Nürnberger Nordstadt noch einen weiteren „Unfall“. Er muss einem mit Blaulicht auf seiner Fahrspur entgegenkommenden Polizeifahrzeug in den Bereich der Straßenbahnschienen ausweichen und erfasst einen 12-jährigen Fußgänger, der bei Rotlicht die Straße überquerte. Der gesamte Schienenverkehr musste daraufhin eingestellt werden und es entstanden diverse Schäden an den Fahrzeugen.
Welches Recht ist anwendbar?
Wo und wie können die Ansprüche geltend gemacht werden?
Welche Ansprüche haben die Beteiligten und ihre Haftpflichtversicherungen ggf. gegeneinander?
Anmeldung
Sie sind herzlich eingeladen, die Veranstaltung am Donnerstag, den 5. Februar 2026 um 16 Uhr s.t. im Sitzungssaal des Juridicums (Schillerstraße 1, 91054 Erlangen, Raum 0.283) mitzuverfolgen und am anschließenden Empfang teilzunehmen! Studierende erhalten durch die Veranstaltung zugleich einen Einblick in die examensrelevante Thematik der straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung.
Kontakt
PD Dr. Martin Zwickel, Maître en droit
martin.zwickel@fau.de
