Meldefrist für die JAPO und die Mündliche Juristische Universitätsprüfung

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Mit Schreiben vom 22.12.2015 hat Studiendekan Prof. Dr. Stamm Sie über den Entfall der Anmeldefrist für die Erste Juristische Staatsprüfung und weitere Änderungen der JAPO informiert.

Für die Juristische Universitätsprüfung verbleibt es nunmehr bei der Anmeldefrist des § 15 II der Prüfungsordnung für die Juristische Universitätsprüfung.

Entsprechende Hinweise finden Sie in einem Schreiben des Studiendekans vom 28.04.2016.