Ab dem WS 2026/2027 entfallen in den Übungen für Fortgeschrittene die Hausarbeiten. Es werden nicht mehr nur drei, sondern vier Klausuren angeboten, von denen zwei zu bestehen sind. Insbesondere das mit der Nutzung sog. Künstlicher Intelligenz verbundene Täuschungspotential macht dies unumgänglich, um die Chancengleichheit der Übungsteilnehmer/-innen zu wahren. Übergangsweise haben diejenigen Studierenden, die im laufenden Semester eine Übung absolvieren und eine Klausur bestanden haben, die Möglichkeit, in der kommenden vorlesungsfreien Zeit eine Hausarbeit anzufertigen.
Die Neuregelung war in einem ersten Versuch bereits im letzten Semester vom Fakultätsrat beschlossen worden, fand aber nicht die Zustimmung des Senats. Nunmehr hat auch der Senat zugestimmt. Auf besonderen Wunsch der Studierenden wird der Fachbereich Rechtswissenschaft durch die Stärkung bestehender Angebote – wie das Proseminar – und durch neue Lehrveranstaltungsformate die Kompetenzen der Studierenden im eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten weiter fördern.
