5. Erlanger Vortrag zum Arbeits- und Sozialrecht mit Prof. Dr. Martin Franzen (LMU)

Frauen und Männer sollen bei gleicher Arbeit gleichen Lohn erhalten. Trotzdem zeigen Erhebungen, dass es zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine (bereinigte) Lohnlücke von ungefähr 7% gibt. Diese Lücke soll geschlossen werden: In diesen Tagen kommt das Gesetzgebungsverfahren über das Entgelttransparenzgesetz zum Abschluss, das es dem (vermeintlich) wegen seines Geschlechts benachteiligten Arbeitnehmer erleichtern soll, Informationen über die Entlohnung vergleichbarer Arbeitnehmer des jeweils anderen Geschlechts zu erhalten. Dabei wählt das Gesetz einen recht eigentümlichen Weg und knüpft den Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich an die Geltendmachung durch den Betriebsrat. Martin Franzen unterzieht diesen neuesten Baustein in der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung einer kritischen Analyse.
6. Juli 2017, 18.30 Uhr
Sitzungssaal JDC R 0.283
Juridicum, Schillerstraße 1
91054 Erlangen

 

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